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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Böhmer: Familienministerin ist nur noch Notstandsbeauftragte

Berlin (ots)

Zu dem heute der Presse vorgestellten so genannten
„familienpolitischen Profil der Reformen der Bundesregierung“ erklärt
die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Familienministerin Renate Schmidt ist schon nach kurzer Zeit zur
Sparbeauftragten und Notstandsverwalterin mutiert. Einst wollte die
Familienministerin für die Sache der Familien streiten, nun streicht
sie an allen Ecken und Enden Gelder zusammen, die die Familien
wirklich nötig brauchen könnten.
Die Senkung der Einkommensgrenzen für den Bezug des
Erziehungsgeldes für Ehepartner und für allein Erziehende zum 1.
Januar 2004 ist der neueste Punkt auf der langen Streichliste der
Bundesregierung. Die Absenkung der Grenzen von 51.130 auf 30.000 Euro
- um also minus 40 Prozent - stellt einen enormen Einschnitt in die
Haushaltsplanung gerade der Familien dar, die zugunsten von Kindern
auf Erwerbseinkommen verzichten. Während Länder wie Frankreich ihre
Hilfen für Familien mit Erfolg auf die Phase der Geburt und die
ersten Lebensjahre des Kindes konzentrieren, auf Phasen also, in
denen Familien ohnehin einer hohen finanziellen Belastung ausgesetzt
sind, versucht man in Deutschland, den Bundeshaushalt auf Kosten der
Familien zu sanieren. Der Rückgang der Geburten macht mittelfristig
weniger Ausgaben für das Erziehungsgeld erforderlich. Die
freiwerdenden Haushaltsmittel sollten in eine zukunftsfähige
Familienpolitik investiert werden.
Auch die neue Berechnungsgrundlage für das Jahreseinkommen
benachteiligt die Familien, da künftig pauschal ein höheres Einkommen
als noch zuvor angesetzt wird. Statt bislang 27 Prozent sind pauschal
nur noch 24 Prozent vom positiven Einkommen abziehbar. Die Nachteile,
die Alleinerziehende künftig in Kauf nehmen müssen, die von der
Bundesregierung geplanten Streichungen der Eigenheimzulage und bei
der Pendlerpauschale für Autofahrer, all dies würde die Familienkasse
zusätzlich stark belasten.
Die Erziehungsgeldbeträge werden von ursprünglich 307 Euro auf 300
Euro und von 460 Euro auf 450 Euro gekürzt. In der Begründung des
Gesetzentwurfs heißt dies „Glättung". Heimlich, still und leise dreht
die Bundesregierung Familien den Hahn zu.
Es ist blanker Hohn, wenn die Familienministerin die drastischen
Kürzungen damit begründet, dass die „Konsolidierung des Haushaltes…
auch im Interesse der nachfolgenden Generationen“ liege und sie dazu
ihren Beitrag „durch eine zielgenaue und sozial gerechtere
Ausrichtung des Erziehungsgeldes“ leiste.
Wer die Einhaltung des Generationenvertrages einfordert und von
der Notwendigkeit einer tragfähigen Altersvorsorge redet, muss
Familien nachhaltig finanziell fördern.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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