Meister/Müller: Endlich Fortschritte für den Finanzplatz Deutschland
Berlin (ots)
Anlässlich des heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs eines Investmentmodernisierungsgesetzes erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und einer der zuständigen Berichterstatter, Stefan Müller MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des deutschen Investment- und Investmentsteuerrechts im parlamentarischen Verfahren aktiv und konstruktiv begleiten. Die CDU/CSU-Fraktion hat im Frühjahr dieses Jahres in ihrem Antrag im Plenum des Deutschen Bundestages Förderung des Finanzplatzes Deutschland auf den intensiven internationalen Wettbewerb zwischen den führenden Finanzplätzen hingewiesen, eine weitere Modernisierung des rechtlichen Rahmens angemahnt.
Die Union begrüßt grundsätzlich die Zulassung von Hedgefonds zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland. Der Gesetzentwurf verfolgt liberale Ansätze für die Zulassung dieser für deutsches Kapitalmarktrecht neuen Fondskategorie. Die Bundesregierung ist damit der Forderung der Union nachgekommen, bei der Regulierung von Finanzmarktprodukten mit Augenmaß vorzugehen. Ein zu hohes Maß an Vorschriften schadet der Weiterentwicklung des Finanzmarktes und verursacht Kosten, die vor allem der Anleger tragen muss.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren muss der Gesetzentwurf auch in allen seinen Details geprüft werden, ob er seinem Anspruch gerecht wird, den Investmentstandort fortzuentwickeln. Hierzu ist eine Sachverständigenanhörung am 15. Oktober 2003 vorgesehen. In der Sachverständigenanhörung am 4. Juni 2003 im Bundestag zur Lage des Finanzplatzes Deutschland wurde deutlich, dass Deutschland zurzeit weniger ein Produktionsstandort als ein Vertriebsstandort für innovative Finanzmarktprodukte ist. Ziel muss aber sein, die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung bis zum Vertrieb in Deutschland abzudecken. Die Zulassung deutscher Fonds im Ausland zum anschließenden Vertrieb im Inland muss unnötig werden.
Im parlamentarischen Verfahren ist zu hinterfragen, dass die vorgesehenen Dachfonds, in die Privatanleger ausschließlich investieren können sollen, nur in speziell aufgelegte deutsche Spezialfonds investieren können oder Single-Hedge-Fonds im Ausland einkaufen, da die Auflegung deutscher Single-Hedge-Fonds nicht gestattet ist.
Nach wie vor bleibt das Konzept der Bundesregierung wenn es überhaupt eines gibt zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen widersprüchlich. Einerseits kündigt Bundeskanzler Schröder die Einführung einer Abgeltungssteuer zum 1.1.2005 an. Andererseits legt Bundesfinanzminister Eichel zuerst ein Steueramnestiegesetz und nun ein Investmentsteuergesetz vor.
Beide Gesetzentwürfe sehen keine Abgeltungssteuer vor, obwohl eine Steueramnestie nur mit einer Abgeltungssteuer sinnvoll wird und die Besteuerung von Investmenterträgen durch eine Abgeltungssteuer wesentlich vereinfacht werden könnte. Wo will die Bundesregierung also hin? Will sie das Recht zum 1.1.2005 erneut ändern? Widersprüche enthält auch das Investmentsteuergesetz selbst: Einem großzügigen Aufsichtsrecht stehen Beschränkungen im Steuerrecht gegenüber dies gilt insbesondere für ausländische Investmentfonds. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und dessen konsequente Umsetzung. Planungssicherheit und Vertrauen in eine solide Steuerpolitik sind wesentliche Voraussetzungen für einen guten Finanzplatz Deutschland.
Für die Union ist klar: Ein wettbewerbsfähiger und gut funktionierender Finanzplatz mit einem modernen rechtlichen Rahmen ist zugleich eine der wichtigsten Voraussetzungen, um effiziente Finanzdienstleistungen für den Verbraucher zu erbringen und um für Investoren und Emittenten attraktiv zu sein und zu bleiben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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