Marschewski: CDU und CSU stehen zum grundgesetzlichen Auftrag der Spätaussiedleraufnahme
Berlin (ots)
Zu den Ankündigungen der FDP-Bundestagsfraktion, den Zuzug von Spätaussiedlern beenden zu wollen, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CDU- Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Die Ankündigung der FDP-Fraktion, die Aufnahme von Spätaussiedlern durch eine Änderung des Grundgesetzes zu beenden, ist abzulehnen. Daher wird sich die Union an einer von der FDP angestrebten Bundesratsinitiative auch nicht beteiligen.
CDU und CSU haben immer zur historischen Verantwortung Deutschlands für die Gruppe der deutschen Spätaussiedler gestanden, die über Jahrzehnte besonders schwere Diskriminierungen erleiden mussten, nur weil sie Deutsche waren und sind.
Weil für Deutschland eine rechtliche und moralische Verpflichtung zum Schutz der deutschen Spätaussiedler besteht, haben CDU und CSU auch stets und entgegen aller wohlfeilen Polemik von anderer Seite, am allgemeinen Kriegsfolgenschicksal für die Deutschen aus Russland festgehalten. Richtig ist, dass die Deutschen in einigen Nachfolgestaaten der Sowjetunion auch heute noch nicht rehabilitiert sind und heute noch Nachteile und Diskriminierungen erleiden müssen.
So sind die Spätaussiedler während des Zweiten Weltkrieges und danach unschuldig zum Spielball der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und der damaligen Sowjetunion geworden. Die Deutschstämmigen in den Herkunftsgebieten leiden bis heute unter den Nachwirkungen der Vertreibungen und der Zerschlagung ihrer Siedlungen und Kultur. Aktuelle Beispiele ergeben sich aus den Konflikten der katholischen Kirche der Deutschen mit der syrisch-orthodoxen Kirche.
Daher hat die Union auch immer wieder vor allem dem von der SPD unternommenen Versuch widerstanden, den Deutschen aus Russland das allgemeine Kriegsfolgenschicksal abzuerkennen.
Artikel 116 Grundgesetz normiert die Verpflichtung zur Wiedergutmachung dieses tragischen Vertreibungsschicksals der Deutschen in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Zu diesem Auftrag des Grundgesetzes haben sich CDU und CSU stets bekannt.
Daher ruht die Aussiedlerpolitik von CDU und CSU auf zwei Säulen:
Erstens auf der Sicherung von Lebensexistenzen der Deutschen in den Herkunftsgebieten.
Zweitens auf der Integration der vertriebenen Spätaussiedler in unsere Gesellschaft.
Die Union tritt sehr für eine verbesserte Integrationspolitik für die Spätaussiedler in Deutschland ein, um Integrationsschwierigkeiten zu begegnen. Es existieren gute Beispiele gelungener Integrationsprojekte in den unionsregierten Bundesländern, z.B. in Baden-Württemberg und Bayern.
Die Union wird auch weiterhin zu ihrer historischen Verantwortung stehen und allen gesetzlichen Regelungen eine Absage erteilen, die den Zuzug der deutschen Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland de facto unmöglich macht.
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