Heinen: Beliebte Werbeslogans bleiben erlaubt
Berlin (ots)
Zu der Mitteilung von EU-Kommisssar David Byrne, ein Werbeslogan wie Haribo macht Kinder froh falle nicht unter die vorgeschlagene EU-Lebensmittel-Werbeverordnung, erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Die Verbraucher können sich freuen: Altbekannte, allseits beliebte Slogans wie auch neue Schöpfungen dürfen weiterhin benutzt werden; Frohsinn, Mobilität und Flügel dürfen uns weiterhin zum Kauf von Getränken oder Süßigkeiten vernaschen. Die EU-Kommission scheint mit der Lebensmittelwerbeverordnung doch nicht ganz so stark in Werbekultur und Kreativität der Werbefachleute eingreifen zu wollen wie zunächst befürchtet.
Dennoch heißt es weiterhin, den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens in Brüssel mit Achtsamkeit zu verfolgen. Nach wie vor gibt es viele Unwägbarkeiten, wann und in welchem Ausmaß die Verordnung anwendbar sein wird, wie auch die Diskussionen um den Verordnungsentwurf zeigen. Denn weiterhin bleiben die so genannten Implied Health Claims, also die allgemeinen Angaben zu Wirkungen und Wohlbefinden, verboten. Dies betrifft Aussagen z.B. zu Stress, zur Gewichtskontrolle, Fitness oder einen angeblichen ärztlichen Rat.
Die Werbefachleute werden sich also in einigem umstellen müssen, hoffentlich nur zum Nutzen der Verbraucher. Um das abschätzen zu können, brauchen wir aber die von der EU-Kommission versprochenen Leitlinien zu Implied Health Claims, und zwar möglichst schnell. Hierzu erwarten wir konkretisierende Vorschläge auch von der Bundesregierung.
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