Meister: Alte Bekannte in neuen Kleidern
Berlin (ots)
Anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Steueränderungsgesetz 2003 erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 2. September 2003 das Steueränderungsgesetz 2003 auf den parlamentarischen Weg gebracht. Ziel des Gesetzes sind Maßnahmen zur Modernisierung und Vereinfachung der Besteuerungspraxis. Hierzu gehört sicherlich die Schaffung der Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung. Allerdings enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen, die alte Bekannte sind und neue Bürokratie auslösen.
Die Bundesregierung unternimmt nach dem sog Steuervergünstigungsabbaugesetz erneut einen Anlauf, die vom Bundesfinanzhof gekippte Verwaltungsanweisung zum anschaffungsnahen Aufwand gesetzlich zu normieren. Dabei war diese Regelung heftig kritisiert worden, weil hohe Aufwendungen nach der Anschaffung eines Gebäudes noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen müssen und eine Abgrenzung von laufendem Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahem Aufwand ohnehin vorzunehmen ist. Deswegen ist nicht einsichtig, warum die Bundesregierung an dieser Regelung festhalten will.
Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsinstitute sollen verpflichtet werden, dem Gläubiger von Kapitalerträgen nicht der Finanzverwaltung - eine Jahresbescheinigung mit allen für die Besteuerung von Kapitalerträgen erheblichen Angaben auszustellen. Damit kann dem Steuerpflichtigen die Erklärung seiner Kapitalerträge zwar erleichtert werden. Die Bundesregierung wird jedoch erklären müssen, warum sie jetzt Jahresbescheinigungen für Kapitalerträge einführen will, obwohl sie die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2005 angekündigt hat.
In Kleinbetragsrechnungen (=Gesamtbetrag nicht mehr als 100 Euro) soll zusätzlich die Steuernummer des leistenden Unternehmers aufgenommen werden. In Fahrausweisen, die für die Beförderung von Personen ausgestellt werden und als Rechnung gelten, soll auf die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr hingewiesen und das Ausstellungsdatum ausgewiesen werden. Dies führt zu einer starken Bürokratisierung, die nicht allein mit der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (Kleinbetragsrechnungen!) gerechtfertigt werden kann.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich wie bisher für ein einfaches und transparentes Steuerrecht einsetzen. Insgesamt wäre es wünschenswert, wenn die Bundesregierung ihre Kraft nicht auf zahllose Einzelsteuergesetze verschwenden würde, sondern diese für eine Gesamtreform eingesetzt hätte. Immer neue Änderungsgesetze sind nicht geeignet, das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in die Steuerpolitik zu festigen.
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