Raidel: Luftsicherheitsgesetz nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem Gesamtverteidigungskonzept
Berlin (ots)
Zu dem im Bundeskabinett gebilligten Entwurf eines Luftsicherheitsgesetzes erklärt der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans Raidel MdB:
Mehr als zwei Jahre hat es nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gedauert, bis die Bundesregierung in der Lage ist, endlich den Entwurf eines Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg zu bringen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass für die betroffenen Piloten endlich mehr Rechtsklarheit und -sicherheit geschaffen werden soll. Es wäre darüber hinaus aber noch besser gewesen, wenn Struck sich gegen Schily mit seiner Auffassung durchgesetzt hätte, für ein Luftsicherheitsgesetz auch das Grundgesetz zu ändern. Hier zeigt sich erneut, dass die Bundesregierung von einem Gesamtverteidigungskonzept zur besseren Verzahnung der Kräfte der Äußeren und Inneren Sicherheit, für die eine Änderung des Grundgesetzes notwendig wäre, noch weit entfernt ist.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist nur ein erster Schritt zur Schaffung von mehr Sicherheit vor Angriffen aus der Luft. Angriffe mit möglicherweise terroristischem Hintergrund können aber auch von See her erfolgen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei Anschlägen von See her regelt.
Auch bei der praktischen Umsetzung des Luftsicherheitsgesetzes stellen sich Fragen: Entsprechen die Luftraumüberwachungseinrichtungen noch den modernen Anforderungen? Ist die Seeraumüberwachung gewährleistet? Und vor allem: Können die offenkundigen Lücken in der fliegenden Luftverteidigung nach Auflösung des Jagdgeschwaders in Rheine, der beschlossenen Verringerung der Tornado-Flotte um 90 Flugzeuge, der Abgabe der MiG- 29 an Polen quasi zum Nulltarif und angesichts der Probleme bei der rechtzeitigen Zuführung des Eurofighters absehbar geschlossen werden?
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