Bosbach/Röttgen/Koschyk: Effiziente Verbrechensbekämpfung durch DNA-Analyse
Berlin (ots)
Anlässlich einer Expertenanhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu kriminalistischen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Aspekten der verstärkten Nutzung der DNA-Analyse erklären der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, der rechtspolitische Sprecher, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Wie die erfolgreiche Aufklärung schwerster Verbrechen immer wieder zeigt, ist die DNA-Analyse ein verlässliches, effektives und unverzichtbares Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten, aber auch zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter.
Dennoch wird dieses Instrument zum Schutze der Bevölkerung nicht in dem Maße genutzt wie dies Praktiker aus Polizei und Justiz fordern und wie dies technisch möglich wäre. Ein Grund dafür ist die Angst vor dem Missbrauch einer Untersuchungsmethode, deren Technik sich dem Nicht-Fachmann nicht ohne weiteres erschließt, und vor deren meist überschätzter - Aussagekraft über Person und Aussehen des mutmaßlichen Täters.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt zwar die Sorgen in der Bevölkerung vor einem theoretisch möglichen Missbrauch ernst, hält es aber dennoch für unerlässlich, die Möglichkeiten, die die DNA- Analyse bietet, besser als bislang auszuschöpfen. Deswegen hat sie am gestrigen Tage eine Expertenanhörung durchgeführt, die Fachleuten aus der Richterschaft (Klaus Weber, Präsident des Landgerichts Traunstein), dem Kreis der Polizei (KHK Rüdiger Thust, Bund deutscher Kriminalbeamter), der Naturwissenschaft (Dipl.-Biologin Dr. Katja Anslinger, Universität München), der Rechtswissenschaft (Priv. Doz. Dr. Hans-Georg Dederer, Universität Bonn), dem Datenschutz (Dr. Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz) und der Anwaltschaft (RA Georg Prasser, Mitglied des Strafrechtsausschusses des DAV) Gelegenheit gegeben hat, Chancen und Grenzen der DNA-Analyse aus ihrer Sicht darzustellen.
Nach einhelliger Meinung der Experten ist die DNA-Analyse ein hervorragendes und in der Praxis vielfach bewährtes Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von Verbrechen. Ihre Anwendung kann und muss daher - unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen - ausgeweitet werden.
Wie jede andere Technik birgt auch die DNA-Analyse eine Missbrauchsgefahr in sich. Diese Gefahr ist durch die Ausgestaltung der DNA-Analyse - bis hin zu einer Strafbewehrung des Missbrauchs - beherrschbar.
Streng zu unterscheiden ist zwischen dem codierenden und dem nicht- codierenden Teil der DNA sowie dem DNA-Identifizierungsmuster. Letzteres lässt ausschließlich den Rückschluss zu, ob das aufgefundene Spurenmaterial vom Täter stammt oder nicht. Das DNA- Identifizierungsmuster dient also wie der konventionelle Fingerabdruck alleine der Identifizierung; Rückschlüsse auf Persönlichkeitsmerkmale, Eigenschaften, Aussehen etc. des Täters sind nicht möglich. Es gibt daher keinen Grund, die Ermittlung und Speicherung dieses Musters nicht wie den Fingerabdruck - zum selbstverständlichen und regulären Bestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung eines mutmaßlichen Täters zu machen.
Über die Durchführung einer DNA-Analyse von am Tatort eines Verbrechens aufgefundenen Spuren eines noch unbekannten Täters muss nach geltender Rechtslage ein Richter entscheiden, obwohl überhaupt keine Person bekannt ist, in deren Persönlichkeitsrecht diese Untersuchung eingreifen könnte. Diese Verfahrensweise ist ein völlig unnötiger bürokratischer Aufwand und daher überflüssig. Die Dauer dieses Entscheidungsprozesses behindert in vielen Fällen eine schnelle Aufklärung und damit auch eine Verhinderung künftiger schwerster Verbrechen.
Die Begehung kleinerer Straftaten ist oft der Einstieg in eine Täterkarriere, an deren Ende schwerste Verbrechen stehen. Auch bei dieser Einstiegskriminalität muss die Anwendung der DNA-Analyse ausgeweitet werden. Hier kann sie auch in ihrer präventiven Funktion im Hinblick auf den einzelnen Täter zur Geltung kommen.
Eine effiziente Nutzung des genetischen Fingerabdrucks ist für einen effektiven Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten unerlässlich. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb:
das DNA-Identifizierungsmuster als regulären Bestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung,
den Verzicht auf den Richtervorbehalt bei der Untersuchung von anonymem Spurenmaterial,
DNA-Analyse auch bei Einstiegskriminalität, insbesondere für alle Straftaten mit sexuellem Hintergrund und
eine ausdrückliche Strafandrohung für einen möglichen Missbrauch von DNA-Proben.
Wie die Ablehnung des zu Beginn dieser Legislaturperiode im Bundestag eingebrachten Unionsvorschlags, DNA-Analyse auch bei Einstiegskriminalität mit sexuellem Hintergrund zuzulassen, durch die Koalition gezeigt hat, beschränkt sich Rot-Grün auch in diesem Politikfeld auf bloße Ankündigungen und die Blockade der Initiativen von Unionsseite. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird in Folge der gestrigen Anhörung in Kürze ein schlüssiges Gesamtkonzept vorlegen.
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