Wittlich: Trittin greift beim Dosenpfand zu Taschenspielertricks
Berlin (ots)
In der sich fortsetzenden Diskussion über das Pflichtpfand erklärt der zuständige Berichterstatter für die Verpackungsverordnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Werner Wittlich MdB:
Bundesumweltminister Trittin treibt beim Pfand ein zunehmend undurchschaubares Verwirrspiel zum Schaden der Verbraucher und der Unternehmen, um sich bei der Europäischen Kommission durchzumogeln. Bis vor wenigen Tagen erklärte der Bundesumweltminister in rechtsverbindlichen Schreiben, dass Unternehmen ab 1. Oktober 2003 Einwegflaschen und Dosen auch ohne Vorlage einer Pfandmarke vom Verbraucher zurücknehmen und das Pfand auszahlen müssen.
Unternehmen, die sich darauf verließen, haben in verordnungskonforme Verpackungssysteme investiert oder sind aus dem Einwegangebot ausgestiegen. Seit letzter Woche gilt laut Bundesumweltminister das genaue Gegenteil der bisherigen Rechtsauslegung. Die Zettelwirtschaft mit Pfandmarken ist nicht nur für ein weiteres Jahr erlaubt, sondern in der Praxis sogar verpflichtend. Denn Tankstellen, Kioske und andere Verkaufsstellen sollen künftig auch Pfandmarken einlösen, die sie selbst gar nicht in Verkehr gebracht haben. Selbst Verkaufsstellen, die für ihre eigenen Produkte ganz auf die Zettelwirtschaft verzichten, müssten Pfandmarken ihrer Wettbewerber akzeptieren. Sie müssten ohne eigene Kontrollmöglichkeit Pfand auszahlen, das sie gar nicht eingenommen haben.
Ein geregeltes Erstattungsverfahren zwischen den Unternehmen besteht nicht, so dass sich ruinöse Verluste und unkalkulierbare Risiken gerade für mittelständische Unternehmen abzeichnen. Zudem gibt es nach der Verpackungsverordnung überhaupt keine amtlich geregelte Anerkennung von Pfandsystemen, so dass prinzipiell jedwede selbstgemachte Pfandmarke akzeptiert werden müsste, wodurch faktisch selbst aus dem Ausland pfandfrei eingeführte Verpackungen in Deutschland zu Geld gemacht werden könnten. Trittins jüngste Pfandidee gleicht damit einer Anordnung an die Betriebe, ihre gefüllten Ladenkassen stets offen zu halten, damit Diebe sich besser bedienen können. Dies ist weder vom öffentlichen Recht noch vom Zivilrecht gedeckt.
Grotesk ist, wenn der Bundesumweltminister als Verordnungsgeber der Verpackungsverordnung nun die Schuld für dieses Desaster den Ländern oder der Wirtschaft zuzuschieben versucht. Damit will der Bundesumweltminister mit immer neuen Taschenspielertricks von seinem Versagen ablenken, geeignete Rahmenbedingungen für das von der Europäischen Kommission geforderte bundeseinheitliche Rücknahmesystem zu schaffen. Es ist höchste Zeit, diesem Treiben in einer konzertierten Aktion aller vernünftigen Kreise aus Politik und Wirtschaft ein Ende zu bereiten.
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