Koschyk/Strobl: BGS muss Schleuserkriminalität auch künftig bekämpfen können
Berlin (ots)
Nach Vorlage des Erfahrungsberichtes des BMI zur Anwendung der lageabhängigen Kontrollbefugnis des Bundesgrenzschutzes erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Weil sich SPD und Grüne bislang nicht über die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes (BGS) einigen konnten, droht den Menschen in unserem Land zum Jahreswechsel eine empfindliche Sicherheitslücke:
Seit 1998 kann der BGS zur Verhinderung der unerlaubten Einreise verdachtsunabhängig den grenzüberschreitenden Reiseverkehr nicht nur im 30-Kilometer-Grenzbereich, sondern auch auf dem Gebiet der Bahnanlagen und auf Verkehrsflughäfen kontrollieren. Diese Regelung läuft - wird sie nicht verlängert - Ende Dezember aus.
Obwohl selbst der Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums (BMI) sowie die signifikanten Personenfahndungserfolge des BGS überdeutlich zeigen, dass das 1998 geschaffene Instrument des BGS zur Verhinderung der unerlaubten Einreise und zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus unverzichtbar ist, konnten oder wollten SPD und Grüne sich bis jetzt nicht für die Verlängerung dieser Befugnis entscheiden.
Daher bringt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt mit ihrem Entwurf für ein Gesetz zur wirksamen Bekämpfung organisierter Schleuserkriminalität die notwendige Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes auf den Weg. Wir hoffen darauf, dass die Koalition ihren Worten für mehr Innere Sicherheit Taten folgen lässt und unserem Gesetzentwurf zustimmt.
Die Fortschreibung der BGS-Befugnisse ist gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Bedrohung Deutschlands durch illegale Migration, organisierte Schleuserkriminalität und Terrorismus unverzichtbar. Diese Regelungen haben zu einer Verbesserung der polizeilichen Arbeit des Bundesgrenzschutzes mit einer deutlichen Steigerung der Personenfahndungserfolge geführt.
Da zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, welche Folgen sich aufgrund der EU-Osterweiterung und der verstärkten grenzpolizeilichen Zusammenarbeit in Europa ergeben werden, fordern wir in unserem Gesetzentwurf einen dies berücksichtigenden Erfahrungsbericht, der rechtzeitig vor Ablauf einer weiteren Befristung der Norm auf fünf Jahre vorgelegt werden muss. In diese Evaluierung sollen auch die Erfahrungen der Zusammenarbeit zwischen Bundesgrenzschutz und Länderpolizeien einfließen.
Der Entwurf für ein Gesetz zur wirksamen Bekämpfung organisierter Schleuserkriminalität kann im Internet unter http://www.cducsu.de/ag2innen abgerufen werden.
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