Röttgen: Kopftuchurteil respektiert Grundrechte aller Beteiligten
Berlin (ots)
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts im so genannten Kopftuch-Streit erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Es ist zu begrüßen, dass das Tragen von Kopftüchern in Schulen verboten werden kann. Dass dafür eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, ist angesichts der Bedeutung der betroffenen Grundrechte angemessen.
Bei der Diskussion um das Kopftuchverbot ist zu berücksichtigen, dass Lehrer eine besondere Vorbildfunktion haben. Die persönliche Religionsausübung, die ich nicht in Frage stelle, darf nicht beeinflussend sein. Dies muss vor allem in staatlichen Schulen gelten. Der Staat und damit die Lehrer haben keine religiöse Vorbildfunktion, sie kommt allein den Eltern zu. Wenn das Kreuz an der Wand auf Verlangen entfernt werden muss, ist es nicht konsequent, die Religionsausübung, die mit der persönlichen Autorität der Lehrer verknüpft ist, zu erlauben. Kinder sind besonders schutzbedürftig. Sie sind überfordert, sich mit der religiösen Überzeugung, mit der sie konfrontiert sind, auseinander zu setzen.
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