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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Kopftuchurteil respektiert Grundrechte aller Beteiligten

Berlin (ots)

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
im so genannten „Kopftuch-Streit“ erklärt der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Es ist zu begrüßen, dass das Tragen von Kopftüchern in Schulen
verboten werden kann. Dass dafür eine gesetzliche Grundlage
erforderlich ist, ist angesichts der Bedeutung der betroffenen
Grundrechte angemessen.
Bei der Diskussion um das Kopftuchverbot ist zu berücksichtigen,
dass Lehrer eine besondere Vorbildfunktion haben. Die persönliche
Religionsausübung, die ich nicht in Frage stelle, darf nicht
beeinflussend sein. Dies muss vor allem in staatlichen Schulen
gelten. Der Staat und damit die Lehrer haben keine religiöse
Vorbildfunktion, sie kommt allein den Eltern zu. Wenn das Kreuz an
der Wand auf Verlangen entfernt werden muss, ist es nicht konsequent,
die Religionsausübung, die mit der persönlichen Autorität der Lehrer
verknüpft ist, zu erlauben. Kinder sind besonders schutzbedürftig.
Sie sind überfordert, sich mit der religiösen Überzeugung, mit der
sie konfrontiert sind, auseinander zu setzen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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