Bosbach: BVG-Minderheit überzeugender
Berlin (ots)
Zu dem heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Frage der Einstellung einer das muslimische Kopftuch tragenden Lehramtsanwärterin erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach MdB:
Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen des Landes Baden-Württemberg und des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben hat.
Zwar betont auch die Senatsmehrheit, dass sie nicht das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht billige und dass Grundrechte der Schüler und Eltern sowie die Neutralitätspflicht des Staates dem entgegenstehen. Es sei dies aber eine so wichtige Frage, dass sie vom Gesetzgeber selber entschieden werden müsse.
Sehr viel überzeugender ist das vom Bundesverfassungsrichter di Fabio vorgetragene Minderheitsvotum. Schon nach den geltenden Gesetzen darf die Schulbehörde niemanden einstellen, der nicht zum Lehramt geeignet ist und insbesondere nicht die Gewähr dafür bietet, dass er seine künftige Dienststellung nicht für die Verbreitung seiner persönlichen Überzeugungen missbrauchen wird.
Bosbach wörtlich: Wer kein Verständnis für das Neutralitätsanliegen der Schulbehörde zeigt, lässt Zweifel an seiner Loyalität zum religiös-weltanschaulich neutralen Staat des Grundgesetzes erkennen. Konflikte mit den Grundrechten der Eltern und Schüler aus ihrem Erziehungsrecht und ihrer negativen Religionsfreiheit sind damit zu befürchten. Es ist falsch, wenn der Staat einen erkennbar sich abzeichnenden Konflikt abwarten und den davon Betroffenen die Nachteile zumuten soll.
Es ist schon ein eigenartiger Widerspruch, wenn man in unseren Schulen ein christliches Kruzifix nicht ohne ein besonderes Gesetz aufhängen darf und gleichzeitig das Tragen eines muslimischen Kopftuches im Unterricht nur mit einem besonderen Gesetz verbieten darf. Verkürzt heißt das: islamisches Kopftuch normalerweise ja, christliches Kreuz normalerweise nein. Das ist mehr, als die Toleranz gebietet.
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