Böhmer/Bosbach: Eltern helfen Spätabtreibungen vermeiden
Berlin (ots)
Zum Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über den Antrag Vermeidung von Spätabtreibungen Hilfen für Eltern und Kinder erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB und Wolfgang Bosbach MdB:
Die bisherigen Erfahrungen mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche zeigen, dass der Schutz auch des behinderten ungeborenen Lebens den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Die Unionsfraktion fordert daher die Klarstellung der Absichten des Gesetzgebers und ergänzende Regelungen mit dem Ziel einer wirksamen Eingrenzung insbesondere von Spätabtreibungen.
Denn die Abtreibung eines behinderten Kindes ist nach deutschem Recht zwar nicht zulässig, in der Praxis sieht es jedoch häufig anders aus. Unter Inanspruchnahme der medizinischen Indikation erfolgen Schwangerschaftsabbrüche bei einer vermuteten Behinderung bis kurz vor der Geburt des Kindes. Denn eine mögliche Behinderung ist kein Grund für eine Abtreibung.
Bereits im Juli 2001 hatten wir daher einen Antrag zur Vermeidung von Spätabtreibungen in den Deutschen Bundestag eingebracht, der von Rot-Grün jedoch abgelehnt wurde. Deshalb ergreifen wir erneut die Initiative und fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf zur wirksamen Vermeidung der so genannten Spätabtreibungen vorzulegen.
Dieser soll sich unter anderem an folgenden Eckpunkten orientieren:
- Die pränatale Diagnostik muss mit einer vorausgehenden, umfassenden Beratung durch einen fachkundigen Arzt verbunden sein. Denn wir dürfen die betroffenen Eltern in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen. Fortbildungsmaßnahmen für die Beraterinnen und Berater sollen die Qualität der Beratungsangebote sichern.
- Die Prognose über die Behinderung eines Kindes soll nicht mehr nur bei einem einzelnen Arzt liegen. Nur ein interdisziplinär besetztes Kollegium, z.B. aus den Bereichen Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Psychologie und Humangenetik, sollte eine medizinische Indikation im Zusammenhang mit einer Behinderung des ungeborenen Kindes feststellen dürfen. Damit wird die Prognoseentscheidung auf eine breitere Grundlage gestellt. Eltern erhalten dadurch auch umfassende Hilfestellung, wenn ein Behinderung des Kindes möglicherweise vorliegt.
- Der gesetzgeberische Wille muss noch einmal klargestellt werden, dass eine medizinische Indikation nur dann vorliegt, wenn die seelische oder körperliche Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Denn eine Behinderung allein ist kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
- Um den Eltern die Entscheidung für ein behindertes Kind zu erleichtern, brauchen wir verbesserte Rahmenbedingungen für Behinderte.
- Das Arzthaftungsrecht ist zu überprüfen. Denn nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Gynakologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) besteht die Befürchtung, dass das derzeitige Arzthaftungsrecht die Tendenz verstärkt, den Abbruch einer Schwangerschaft zu empfehlen, wenn eine Behinderung des Kindes vermutet wird. Wir brauchen daher eine Regelung, die sowohl der Achtung vor dem Leben und der Würde des Kindes gerecht wird als auch die Einhaltung der ärztlichen Pflichten sicherstellt.
Diese Forderungen müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Denn der Schutz des ungeborenen Kindes hat für uns oberste Priorität.
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