Böhmer: Bundesverfassungsgericht hat den richtigen Weg gewiesen
Berlin (ots)
Zum Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Aufhebung des Kopftuch-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht wegen einer in Baden-Württemberg fehlenden gesetzlichen Regelung kann nicht der Schlusspunkt der Debatte sein, sondern muss der Beginn einer breiten politischen Erörterung in den Landesparlamenten werden.
Es ist unverständlich, dass in Istanbul das Tragen des Kopftuchs an staatlichen Schulen verboten ist, in Stuttgart aber erlaubt sein soll.
Das Bundesverfassungsgericht eröffnet mit seinem Urteil den Ländern die Möglichkeit, muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht zu verbieten. Künftig haben nicht Behörden und Gerichte über das Kopftuch von Lehrerinnen zu entscheiden, sondern die Parlamente.
Für viele muslimische Frauen ist das Kopftuch nicht nur ein Zeichen für die Zugehörigkeit zum Islam, sondern auch ein politisches Symbol für Abgrenzung. Das Tragen des Kopftuches ist für muslimische Frauen nicht zwingend. Es gibt Millionen gläubiger Musliminnen ohne Kopftuch auf der Welt, zumindest in den Ländern, wo sie nicht mit Gewalt und Todesdrohungen zum Verschleiern gezwungen werden.
Das Kopftuch dient allerdings auch als Instrument zur Betonung des sittlichen Unterschieds zwischen Mann und Frau und als Ausdruck der dienenden Funktion der Frau. Das ist fatal. In den Köpfen der Schülerinnen und Schüler darf sich nicht festsetzen, dass eine Frau ein Kopftuch zu ihrem Schutz benötigt. Denn wer kein Kopftuch trägt, ist nicht schutz- und würdelos. In unserer freiheitlichen Gesellschaft genießen jede Frau und jeder Mann unverhüllt den Schutz des Grundgesetzes und die selbstverständliche Achtung der Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die grundgesetzlich verbürgte Gleichstellung von Mann und Frau darf auch nicht indirekt in Frage gestellt werden.
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