Wöhrl/Grill: Rot-Grün ohne Zukunftskonzept in der Energiepolitik
Berlin (ots)
Zu der Einbringung des Antrages der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Energiepolitik ist Standortpolitik (Bundestags- Drucksache 15/1349) erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin, Dagmar G. Wöhrl MdB, und der Energieexperte Kurt-Dieter Grill MdB:
Die Regierung Schröder hat bis zum heutigen Tage kein zukunftsfähiges Konzept für die Energiepolitik vorgelegt.
Die Energiepolitik von Rot-Grün wird zu einer Gefahr für Wachstum und Arbeitsplätze. Seit 1998 haben staatliche Vorgaben die Energiepreise für das produzierende Gewerbe um 33 und für die Haushalte um 40 % erhöht. Allein beim Strom stiegen die Abgaben von 2,5 Milliarden Euro auf 12 Milliarden Euro.
Auch die CO2-Bilanz der Regierung Schröder ist negativ. Das Ziel von 25 % bis 2005 wurde aufgegeben. Hätte Deutschland das Wachstum, das eigentlich notwendig wäre, sähe die Bilanz noch schlechter aus.
Sträflich vernachlässigt wird die strategische Variante der Energiepolitik, die Energieforschung. Zukunft findet hier nicht statt.
Die wesentliche Frage, welche Kraftwerke die Kernenergie nach dem sogenannten Ausstieg klimaneutral ersetzen sollen, ist bis heute nicht annähernd beantwortet.
Deutschland braucht eine zuverlässige und langfristige Perspektive für eine versorgungssichere, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energieversorgung. Deshalb fordert die CDU/CSU- Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf:
1. Schnellstmöglich ein umfassendes Energiekonzept vorzulegen, das die Energiepolitik Deutschlands bis 2020 unter Berücksichtigung der Kriterien Wirtschaftlichkeit, Preisgünstigkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit beschreibt, um so die bislang fehlende Planungssicherheit für die anstehenden Neuinvestitionen zu erreichen.
2. Aufzuzeigen, wie der Rückgang der Kraftwerkskapazitäten ab dem Jahr 2010 um ca. 40.000 MW infolge überalterter Kraftwerke substituiert werden soll.
3. Aufzuzeigen, wie angesichts der notwendigen Erneuerung des Kraftwerksparks und des so genannten Ausstieges aus der Kernenergie die nationalen Klimaschutzziele erreicht werden können und gleichzeitig die Energieversorgung gesichert werden kann, ohne Wachstum zu behindern.
4. Alle staatlichen energiepolitischen Maßnahmen im Hinblick auf die dadurch für den Wirtschaftsstandort Deutschland entstehenden Belastungen zu überprüfen.
5. Aufzuzeigen wie der Emissionshandel mit Selbstverpflichtung, Ökosteuer, KWK und EEG vereinbart werden soll.
6. In Kooperation mit der Wirtschaft einen nationalen Allokationsplan für die Zuteilung der Zertifikate für den Emissionshandel zu erarbeiten, der zusätzliche Belastungen für deutsche Unternehmen und den Erzeugungs- und Produktionsstandort Deutschland vermeidet und dem Deutschen Bundestag über den Stand der Verhandlungen zu berichten.
7. Sich für die Schaffung EU-einheitlicher Modalitäten zur Förderung von erneuerbaren Energien unter marktwirtschaftlichen Bedingungen einzusetzen.
8. Den Ausbau der erneuerbaren Energien sowohl im Bereich der Stromerzeugung als auch im Bereich der Wärmeversorgung und im Verkehrsbereich voranzutreiben und dabei die Förderung degressiv und marktwirtschaftlich auszugestalten. Die Folgeprobleme müssen ebenso wie die Belastungen für industrielle und private Verbraucher berücksichtigt werden.
9. Vorschläge für eine Nachfolgeregelung zu der 1997 getroffenen Steinkohlevereinbarung zu machen und den Deutschen Bundestag über den Stand der Verhandlungen zu unterrichten.
10. Unverzüglich einen Gesetzentwurf bzw. Verordnungsentwurf vorzulegen, mit dem die von der EU beschlossene Beschleunigungsrichtlinie zur Änderung der Strom- und Gasmarktrichtlinie umgesetzt werden und zu erklären, wie die Regulierungen erfolgen sollen.
11. Die Energieforschung bei allen Technologieformen, Energieträgern und Kraftstoffen deutlich zu intensivieren, langfristig auf eine breite und kontinuierliche Basis zu stellen, die Zuständigkeit auf ein Bundesministerium zu übertragen und insbesondere die internationale Kooperation z.B. bei der Solarforschung zu verstärken.
12. Deutlich zu machen, wie die internationalen Verpflichtungen für die globale Energieversorgung sichergestellt werden sollen.
13. Sich bei den Verhandlungen der EU zur europäischen Energiepolitik nachdrücklich für die Interessen des Wirtschaftsstandortes Deutschland auszusprechen.
14. Ein Energieeinsparprogramm für die Bereiche Gebäudebestand und Verkehr vorzulegen.
15. Unverzüglich einen Sachstandsbericht über die energiewirtschaftliche und klimapolitische Effizienz des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) vorzulegen.
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