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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Wöhrl/Grill: Rot-Grün ohne Zukunftskonzept in der Energiepolitik

Berlin (ots)

Zu der Einbringung des Antrages der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion „Energiepolitik ist Standortpolitik“ (Bundestags-
Drucksache 15/1349) erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin,
Dagmar G. Wöhrl MdB, und der Energieexperte Kurt-Dieter Grill MdB:
Die Regierung Schröder hat bis zum heutigen Tage kein
zukunftsfähiges Konzept für die Energiepolitik vorgelegt.
Die Energiepolitik von Rot-Grün wird zu einer Gefahr für Wachstum
und Arbeitsplätze. Seit 1998 haben staatliche Vorgaben die
Energiepreise für das produzierende Gewerbe um 33 und für die
Haushalte um 40 % erhöht. Allein beim Strom stiegen die Abgaben von
2,5 Milliarden Euro auf 12 Milliarden Euro.
Auch die CO2-Bilanz der Regierung Schröder ist negativ. Das Ziel
von – 25 % bis 2005 wurde aufgegeben. Hätte Deutschland das Wachstum,
das eigentlich notwendig wäre, sähe die Bilanz noch schlechter aus.
Sträflich vernachlässigt wird die strategische Variante der
Energiepolitik, die Energieforschung. Zukunft findet hier nicht
statt.
Die wesentliche Frage, welche Kraftwerke die Kernenergie nach dem
sogenannten Ausstieg „klimaneutral“ ersetzen sollen, ist bis heute
nicht annähernd beantwortet.
Deutschland braucht eine zuverlässige und langfristige Perspektive
für eine versorgungssichere, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche
Energieversorgung. Deshalb fordert die CDU/CSU- Bundestagsfraktion
die Bundesregierung auf:
1. Schnellstmöglich ein umfassendes Energiekonzept vorzulegen, das
die Energiepolitik Deutschlands bis 2020 unter Berücksichtigung der
Kriterien Wirtschaftlichkeit, Preisgünstigkeit, Umweltverträglichkeit
und Versorgungssicherheit beschreibt, um so die bislang fehlende
Planungssicherheit für die anstehenden Neuinvestitionen zu erreichen.
2. Aufzuzeigen, wie der Rückgang der Kraftwerkskapazitäten ab dem
Jahr 2010 um ca. 40.000 MW infolge überalterter Kraftwerke
substituiert werden soll.
3. Aufzuzeigen, wie angesichts der notwendigen Erneuerung des
Kraftwerksparks und des so genannten Ausstieges aus der Kernenergie
die nationalen Klimaschutzziele erreicht werden können und
gleichzeitig die Energieversorgung gesichert werden kann, ohne
Wachstum zu behindern.
4. Alle staatlichen energiepolitischen Maßnahmen im Hinblick auf
die dadurch für den Wirtschaftsstandort Deutschland entstehenden
Belastungen zu überprüfen.
5. Aufzuzeigen wie der Emissionshandel mit Selbstverpflichtung,
Ökosteuer, KWK und EEG vereinbart werden soll.
6. In Kooperation mit der Wirtschaft einen nationalen
Allokationsplan für die Zuteilung der Zertifikate für den
Emissionshandel zu erarbeiten, der zusätzliche Belastungen für
deutsche Unternehmen und den Erzeugungs- und Produktionsstandort
Deutschland vermeidet und dem Deutschen Bundestag über den Stand der
Verhandlungen zu berichten.
7. Sich für die Schaffung EU-einheitlicher Modalitäten zur
Förderung von erneuerbaren Energien unter marktwirtschaftlichen
Bedingungen einzusetzen.
8. Den Ausbau der erneuerbaren Energien sowohl im Bereich der
Stromerzeugung als auch im Bereich der Wärmeversorgung und im
Verkehrsbereich voranzutreiben und dabei die Förderung degressiv und
marktwirtschaftlich auszugestalten. Die Folgeprobleme müssen ebenso
wie die Belastungen für industrielle und private Verbraucher
berücksichtigt werden.
9. Vorschläge für eine Nachfolgeregelung zu der 1997 getroffenen
Steinkohlevereinbarung zu machen und den Deutschen Bundestag über den
Stand der Verhandlungen zu unterrichten.
10. Unverzüglich einen Gesetzentwurf bzw. Verordnungsentwurf
vorzulegen, mit dem die von der EU beschlossene
Beschleunigungsrichtlinie zur Änderung der Strom- und
Gasmarktrichtlinie umgesetzt werden und zu erklären, wie die
Regulierungen erfolgen sollen.
11. Die Energieforschung bei allen Technologieformen,
Energieträgern und Kraftstoffen deutlich zu intensivieren,
langfristig auf eine breite und kontinuierliche Basis zu stellen, die
Zuständigkeit auf ein Bundesministerium zu übertragen und
insbesondere die internationale Kooperation z.B. bei der
Solarforschung zu verstärken.
12. Deutlich zu machen, wie die internationalen Verpflichtungen
für die globale Energieversorgung sichergestellt werden sollen.
13. Sich bei den Verhandlungen der EU zur europäischen
Energiepolitik nachdrücklich für die Interessen des
Wirtschaftsstandortes Deutschland auszusprechen.
14. Ein Energieeinsparprogramm für die Bereiche Gebäudebestand und
Verkehr vorzulegen.
15. Unverzüglich einen Sachstandsbericht über die
energiewirtschaftliche und klimapolitische Effizienz des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetz (KWKG) vorzulegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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