Meister: Korb II enthält viele schlechte Früchte für den Mittelstand
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (Korb II-Gesetz) erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Bundesregierung hatte im Vermittlungsverfahren zum so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz eine Protokollerklärung abgegeben. Danach sah sie es als erforderlich an, das Körperschaftsteueraufkommen zu stabilisieren und das erhebliche Gestaltungspotential im Körperschaftsteuerrecht zu vermindern.
Das von der Bundesregierung zur Umsetzung dieser Protokollerklärung vorgelegte Korb II-Gesetz schießt weit über das gesteckte Ziel hinaus und wird die deutsche Wirtschaft hart treffen. Wachstum und Investitionen werden durch dieses Gesetz nicht befördert. Planungssicherheit und Vertrauen würden nach wie vor nicht geschaffen. Das ist jedenfalls die Auffassung der meisten Sachverständigen. Besonders wurden die Mindestbesteuerung und die Verschärfung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung kritisiert.
Die Mindestbesteuerung sei wirtschaftpolitisch und steuersystematisch falsch. Selbst die Staaten, die eine Beschränkung von Verlustvorträgen kennen, würden diese Regelungen, insbesondere mit Blick auf Existenzgründer und Sanierungsfälle, aufbrechen.
Die Regelung Gesellschafter-Fremdfinanzierung, die bei überzogener Fremdfinanzierung einer Gesellschaft durch ihren Gesellschafter den Betriebsausgabenabzug untersagt und stattdessen eine steuerpflichtige Gewinnausschüttung unterstellt, sei nicht nur wie nach dem EuGH-Urteil zu erwarten war - auf vergleichbare inländische Fälle ausgedehnt worden. Sie sei auch noch unverhältnismäßig verschärft worden. So könnte etwa das geforderte Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital von kaum einem deutschen Unternehmen erfüllt werden, so dass zukünftig fast jede inländische Kapitalgesellschaft betroffen sei. Daran ändere auch die Freigrenze von 50.000 Euro nichts, da sie viel zu starr und viel zu niedrig sei. Mittelständische Unternehmen kämen in allergrößte Schwierigkeiten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte erklärt, bei diesem Gesetzgebungsverfahren konstruktiv mitzuwirken. Sie wird bei den weiteren Beratungen Änderungsvorschläge einbringen, um Schaden von der deutschen Wirtschaft abzuhalten.
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