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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Korb II enthält viele schlechte Früchte für den Mittelstand

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf
zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur
Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (Korb
II-Gesetz) erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Bundesregierung hatte im Vermittlungsverfahren zum so
genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz eine Protokollerklärung
abgegeben. Danach sah sie es als erforderlich an, das
Körperschaftsteueraufkommen zu stabilisieren und das erhebliche
Gestaltungspotential im Körperschaftsteuerrecht zu vermindern.
Das von der Bundesregierung zur Umsetzung dieser
Protokollerklärung vorgelegte Korb II-Gesetz schießt weit über das
gesteckte Ziel hinaus und wird die deutsche Wirtschaft hart treffen.
Wachstum und Investitionen werden durch dieses Gesetz nicht
befördert. Planungssicherheit und Vertrauen würden nach wie vor nicht
geschaffen. Das ist jedenfalls die Auffassung der meisten
Sachverständigen. Besonders wurden die Mindestbesteuerung und die
Verschärfung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung kritisiert.
Die Mindestbesteuerung sei wirtschaftpolitisch und
steuersystematisch falsch. Selbst die Staaten, die eine Beschränkung
von Verlustvorträgen kennen, würden diese Regelungen, insbesondere
mit Blick auf Existenzgründer und Sanierungsfälle, aufbrechen.
Die Regelung Gesellschafter-Fremdfinanzierung, die bei überzogener
Fremdfinanzierung einer Gesellschaft durch ihren Gesellschafter den
Betriebsausgabenabzug untersagt und stattdessen eine steuerpflichtige
Gewinnausschüttung unterstellt, sei nicht nur – wie nach dem
EuGH-Urteil zu erwarten war - auf vergleichbare inländische Fälle
ausgedehnt worden. Sie sei auch noch unverhältnismäßig verschärft
worden. So könnte etwa das geforderte Verhältnis von Eigen- zu
Fremdkapital von kaum einem deutschen Unternehmen erfüllt werden, so
dass zukünftig fast jede inländische Kapitalgesellschaft betroffen
sei. Daran ändere auch die Freigrenze von 50.000 Euro nichts, da sie
viel zu starr und viel zu niedrig sei. Mittelständische Unternehmen
kämen in allergrößte Schwierigkeiten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte erklärt, bei diesem
Gesetzgebungsverfahren konstruktiv mitzuwirken. Sie wird bei den
weiteren Beratungen Änderungsvorschläge einbringen, um Schaden von
der deutschen Wirtschaft abzuhalten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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