Austermann: Lobbyisten-Gesetzgebung
Berlin (ots)
Zur zunehmenden verdeckten Beteiligung von Lobbyisten an der Gesetzgebung der Bundesregierung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Lobbyisten nehmen bei öffentlichen Anhörungen, Informationsgesprächen und durch vielfältige andere Aktivitäten Einfluss auf die Gesetzgebung. Es macht auch durchaus Sinn, die von der Gesetzgebung Betroffenen vor Erlass der Gesetze zu den zu erwartenden Auswirkungen zu befragen und das Ergebnis dieser Befragungen in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. Dabei müssen aber die Grenzen zwischen staatlicher Gesetzgebung und dem an Privatinteressen orientierten Lobbyismus immer erkennbar bleiben.
Gegen diese Grundregel verstößt die rot-grüne Bundesregierung zunehmend; teilweise droht eine regelrechte Lobbyisten-Gesetzgebung. So sind offensichtlich die Vorstellungen zur Neuregelung der Gewerbesteuer einem Modell des DIHK entlehnt. Und so sind beispielsweise im Bundesfinanzministerium Mitarbeiter von Banken und Finanzdienstleistern mit der Formulierung von Gesetzen z.B. zur Regelung der Geschäfte so genannter Hedge-Fonds beschäftigt. Diese Mitarbeiter werden zumindest teilweise weiterhin von den entsendenden und an der Gesetzgebung interessierten Firmen bezahlt werden.
Hedge-Fonds unterliegen keinen Anlagerichtlinien und arbeiten typischerweise in großem Umfang mit Optionen und Derivaten. Diesen Sicherungsinstrumenten und Anlageformen haftet nicht nur nach der deutschen Rechtsprechung ein gewisser Glücksspiel-Charakter an. Geschäfte in diesem Bereich sind regelmäßig mit hohen Risiken behaftet.
Wenn Mitarbeiter aus Banken und Finanzdienstleistungsfirmen direkt bei der Formulierung der Regierungsvorschläge für entsprechende Gesetzgebungsmaßnahmen mitwirken, ist die Grenze zwischen staatlichem Handeln und der Wahrnehmung privater Interessen nicht mehr klar erkennbar. Der Deutsche Bundestag wird künftig verstärkt darauf achten müssen, dass angesichts einer in dieser Form durch private Interessen vorgeprägten Gesetzgebung der Bundesregierung die berechtigten Interessen der Mehrzahl der Bürger gewahrt bleiben. Staatliches Handeln hat sich am Gemeinwohl zu orientieren, nicht an Verbandsinteressen!
Soll demnächst der Vorsitzende von Ver.di die Tarifverhandlungen für den Bund führen und der ADAC die Bußgeldtabelle erstellen? Soll der IG-Metall-Vorsitzende das Betriebsverfassungsgesetz überarbeiten? Bei der Gesetzgebung zu den so genannten Hedge-Fonds wird es dabei vor allem um die Frage gehen, in wie weit die typischen, hohen Risiken der betriebenen Geschäfte auf die Fonds-Anleger abgewälzt werden können und welche Haftungs-, Dokumentations- und Offenlegungspflichten die Fondsgesellschaften zu erfüllen haben.
Die von der Bundesregierung angestrebte Förderung des Finanzplatzes Deutschland darf nicht durch Vernachlässigung berechtigter Anlegerinteressen konterkariert werden.
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