Kauder: Schröder muss sich für Diffamierungskampagne entschuldigen
Berlin (ots)
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestags- fraktion, Volker Kauder MdB, erklärt zur Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen angeblicher Aktenvernichtungen und Datenlöschungen im Bundeskanzleramt:
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat mit ihrer Einstellung des Ermittlungsverfahrens endlich der unerträglichen Diffamierungskampagne der Führungsspitze des Kanzleramtes gegen die Regierung Kohl und ihrer Mitarbeiter ein Ende bereitet. Die Verantwortung für die Inszenierung dieser unwürdigen Aufführung tragen Bundeskanzler Schröder und sein Amtschef Staatssekretär Dr. Steinmeier.
Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens steht für mich fest: Die unter der Regie von Dr. Steinmeier erhobenen und von seinem Vorermittler Dr. Hirsch präsentierten böswilligen Behauptungen gegen die frühere Bundesregierung dienten vor allem der Ablenkung eigenen Regierungsversagens.
Feige ist, dass Schröder und Steinmeier sich bei diesem Stück die Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes vorgenommen haben, anstatt sich mit dem politischen Gegner zu messen. Es ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einzigartiger Vorgang, wenn die Führung des Bundeskanzleramtes ihre eigenen Mitarbeiter mit disziplinarrechtlichen Vorermittlungsverfahren überzieht und strafrechtlichen Ermittlungen aussetzt, nur um einen politischen Vorteil dadurch zu erlangen. Dieses inakzeptable Verhalten wird ein parlamentarisches Nachspiel haben.
Fest steht, von den angeblich fehlenden Akten lagen die wesentlichen dem Untersuchungsausschuss der 12. Legislaturperiode im Original vor. Über die besonders wichtigen, dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zuzurechnenden Akten, die dem Untersuchungsausschuss nicht vorgelegt wurden, verfügt das Bundeskanzleramt.
Es hat auch keine rechtswidrigen Datenlöschungen gegeben. Wie Staatssekretär Dr. Steinmeier zuletzt auf eine parlamentarische Anfrage am 14. Mai 2003 zugeben musste, gilt im Bundeskanzleramt nach wie vor, dass dort alle wesentlichen Unterlagen ausschließlich in Papierform aufbewahrt und verwaltet werden. Allein maßgeblich ist also, was später in Papierform in die Akten gelangt.
Ex-Kanzleramtsminister Bodo Hombach hat sich öffentlich deutlich von dem unwürdigen Spiel seines Nachfolgers Dr. Steinmeier distanziert. Hombach hat klargestellt: die Mitarbeiter, die ich aus der Vergangenheit übernommen habe, waren außerordentlich loyal. Ich habe keinen Verdacht zu erheben Die Bundeslöschtage hat es nie gegeben. Wie Recht Hombach hatte, zeigt die hilflose Reaktion von Staatsminister Schwanitz, Hombach könne zur Frage der angeblichen Aktenfehlbestände und Datenlöschungen im Bundeskanzleramt nicht aus eigener Anschauung berichten. Schwanitz verschwieg dabei, dass dies auch für ihn selbst, Dr. Steinmeier und Dr. Hirsch gilt.
Bundeskanzler Schröder sollte sich nach der Einstellung des Verfahrens ein Beispiel an Bundespräsident Rau nehmen. Als seinerzeitiger Ministerpräsident zögerte dieser nicht, sich im Landtag von Nordrhein-Westfalen am 13.12.1978 für das Verhalten seines damaligen Innenministers Dr. Burkhard Hirsch zu entschuldigen. Hirsch hatte öffentlich einen angeblich unkorrekten Umgang mit Akten behauptet und damit ein Riesenspektakel veranstaltet.
Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder muss sich bei den Betroffenen und ihren Familien unverzüglich entschuldigen, sie rehabilitieren und ihre Ehre wieder herstellen. Das gebietet schon der Anstand.
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