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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hasselfeldt: Kommunen brauchen Verlässlichkeit

Berlin (ots)

Zu den Gewerbesteuervorschlägen der
Regierungsfraktionen und zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Die Bundesregierung bietet den Kommunen weiterhin keine
verlässliche Hilfe. Der Gewerbesteuervorschlag birgt viele
Unwägbarkeiten und kann keinesfalls schon vollwirksam ab 1.1.2004
angewendet werden. Somit ist offen, was die Kommunen überhaupt an
Geldern erwarten können. Sicher ist dagegen, dass etwaige Mittel erst
verzögert fließen werden.
Weil SPD und Grüne nur die Umlage ihrer neuen Gewerbesteuer senken
wollen und keine erhöhte kommunale Umsatzsteuerbeteiligung vorsehen,
gehen alle Kommunen ohne nennenswerte Gewerbesteuereinnahmen leer
aus. Gerade die strukturschwachen oder in wirtschaftsschwachen
Regionen liegenden Kommunen haben hier nichts zu erwarten. Den
Schwächsten wird nicht geholfen.
Auch deshalb ist das Unionsmodell vorzuziehen: Die jetzige
Gewerbesteuer wird vorerst unverändert gelassen, die
Gewerbesteuerumlage wird abgesenkt und die Kommunen erhalten einen
erhöhten Umsatzsteueranteil. Dadurch bekommen alle Kommunen schon
heute berechenbare und verlässliche Finanzmittel.
Auch im Bereich der Zusammenlegung Arbeitslosen- und Sozialhilfe
drohen den Gemeinden, Städten und Kreisen durch die zentralistischen
Pläne der Regierungsfraktionen massive Belastungen. Werden die
Regierungspläne umgesetzt, ist kurz- und mittelfristig unklar, wer ab
2004 die Hilfeempfänger betreuen soll. Die Kommunen werden keine
Mittel und Möglichkeiten mehr zur Betreuung haben. Die dann
zuständige Bundesanstalt für Arbeit wird noch mehr als schon heute
überfordert sein. Etwa die Einwohnerzahl Hessens müsste sie nämlich
betreuen und dabei Sucht, Schulden oder Finanzprobleme bei den
Hilfeempfängern bewältigen.
Im Gegensatz dazu zeigen schon heute zahlreiche Kommunen wie der
Main-Kinzig-Kreis, dass vor Ort großartige Erfolge möglich sind.
Voraussetzung dafür ist, dass die Kommunen Träger der neuen Leistung
mit einer verlässlichen Finanzausstattung werden. Sie können dann die
Arbeitsämter, Wohlfahrtsorganisationen und Firmen beauftragen oder
einbeziehen. Flexibel und in Verantwortung der örtlichen Politiker
können die über 4 Mio. Menschen erfolgreich betreut und vermittelt
werden.
Diese Herkulesaufgabe gehört samt solider Finanzausstattung auf
die leistungsfähige und bürgernahe kommunale Ebene. Nach den
Unionsvorschlägen können die Kommunen bestimmen, ob sie wie bisher
auf die Arbeitsverwaltung oder auch auf andere zurückgreifen. Im
Regierungsvorschlag würden die Kommunen zum verlängerten Arm der
zentralistisch strukturierten Arbeitsverwaltung.
Die Grundlagen dafür hat die Union geschaffen, indem sie das
Existenzgrundlagengesetz und eine Grundgesetzänderung ausgearbeitet
hat. Alle heute tätigen Personen in Kommunen, Arbeitsämtern und
Wohlfahrtsorganisationen könnten unter der kommunalen Trägerschaft
ihre Arbeit fortsetzen. Dezentral können unterschiedliche Lösungen
ausprobiert werden, die den örtlichen Strukturen gerecht werden. Mit
den Vorschlägen von SPD und Grünen sind die Kommunen, ebenso wie die
Hilfeempfänger dagegen verlassen und verloren.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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