Tillmann/Müller: Weitere Stärkung des Finanzmarktes
Berlin (ots)
Koalition beschließt Pfandbriefnovelle und eigenes Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute
Heute hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Covered-Bonds-Richtlinie (EU) 2019/2162 (CBD-Umsetzungsgesetz) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sowie der zuständige Berichterstatter Sepp Müller:
Antje Tillmann: "Mit der Pfandbriefnovelle führen wir europaweit einheitliche Bezeichnungen für gedeckte Schuldverschreibungen ein. Das wird den Vertrieb des deutschen Pfandbriefes im Ausland erleichtern, der seit jeher den Qualitätsstandard in der Branche darstellt. Wir machen außerdem Gebrauch von einem Wahlrecht, das uns die europäische Richtlinie einräumt, und führen eine Fälligkeitsverschiebung für den Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank ein. Auf diese Weise wird im Interesse der Gläubiger Liquiditätsengpässen bis zur Verwertung der Deckungswerte entgegengewirkt.
Daneben haben wir die Aufsicht für Wertpapierinstitute neu geregelt. Diese wurde bislang vom Bankenaufsichtsrecht miterfasst, was aber den spezifischen Anforderungen an die Geschäftsmodelle und anders gelagerten Risiken bei Wertpapierinstituten nicht ausreichend Rechnung getragen hat. Dabei ist es wichtig, dass wir größenabhängig unterschiedliche Anforderungen an die Eigenmittelanforderungen, die Geschäftsorganisation sowie die Anforderungen an die Geschäftsleitung und die Aufsichtsorgane aufstellen. Auf diese Weise sorgen wir für ein proportionales und damit ausgewogenes Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute."
Sepp Müller: "Mit der Umsetzung der Covered-Bonds-Richtlinie und der einhergehenden Mindestharmonisierung gelingt ein Spagat zwischen vorgegebenen Strukturmerkmalen der Pfandbriefe sowie Mindestanforderungen an den Anlegerschutz auf der einen Seite. Auf der anderen Seite bleibt weiterhin Spielraum für nationale Spezifika. Wir konnten erreichen, dass der Treuhänder im Deckungsregister künftig elektronisch auf Basis bereits existierender technischer Lösungen zustimmen kann. Zudem haben wir Übergangsvorschriften ergänzt, sodass durch neue Offenlegungsanforderungen keine Daten rückwirkend für das jeweilige Vorjahr erhoben werden müssen. Außerdem wurde durch unseren Einsatz erreicht, dass der Praxis Rechnung getragen wird, dass Jahreshöchstentschädigungen bei Gruppen- und Gebäudeeinzelversicherungen der pfandbriefrechtlichen Versicherungspflicht Genüge tun.
Die Herauslösung der Aufsicht über Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz und deren künftige Beaufsichtigung nach drei Größenklassen stärken das Proportionalitätsprinzip der Finanzmarktaufsicht. Wichtig ist dabei, dass die BaFin in Einzelfällen für andere systemrelevante Wertpapierinstitute trotzdem die Geltung des CRD/CRR-Aufsichtsregimes anordnen kann. So ist stets eine risikoangemessene Aufsicht gewährleistet. Im Rahmen parlamentarischen Verhandlungen konnten wir neben der Konkretisierung der verwendeten Gruppenbegriffe eine Reihe von gesetzlichen Klarstellungen erzielen. Darüber hinaus sind insbesondere Änderungen am Kapitalanlagegesetzbuch hervorzuheben. Diese betreffen Übergangsvorschriften und eine Präzisierung bei den Anforderungen an das Anfangskapital von externen Kapitalverwaltungsgesellschaften."
Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.
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