Meister: Die alte Bekannte mit dem Namen Bürokratie sitzt im Omnibus
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften 2003 (Steueränderungsgesetz 2003) erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Mit einem Omnibus-Gesetz werden regelmäßig die in allen Steuergesetzen notwendig gewordenen Änderungen wie z.B. die Verlängerung einer Regelung, die Anpassung an die Rechtsprechung oder die Umsetzung von EG-Richtlinien erledigt. Ein solches Gesetz ist das Steueränderungsgesetz 2003. Hat man sich durch die zahlreichen Vorschriften gekämpft, stellt man fest, dass auch die alte Bekannte mit dem Namen Bürokratie in diesem Omnibus sitzt.
Dies wurde in der Anhörung der Sachverständigen deutlich. Sie kritisierten insbesondere die geplanten Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Der Umsatzsteuerbetrug müsse ohne jeden Zweifel bekämpft werden. Der von der Bundesregierung beschrittene Weg sei jedoch völlig falsch. Er bürde den steuerehrlichen Unternehmen weitere bürokratische Lasten auf, die nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen würden. So sei beispielsweise nicht einsichtig, warum Versicherungsunternehmen, die umsatzsteuerfreie Leistungen erbrächten, demnächst Rechnungen ausstellen sollten. Man müsse sich auch fragen, warum in Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag nicht mehr als 100 Euro) die Steuernummer aufgenommen werden solle. Bei Inkrafttreten der geplanten Änderungen würden nicht nur die Steuern, sondern auch die betroffenen Unternehmen als Steuerzahler ausfallen.
Die Einführung von Jahresbescheinigungen für Kapitalerträge käme den im Steuervergünstigungsabbaugesetz schon einmal diskutierten Kontrollmitteilungen gleich. Sie müssten mit einem riesigen Kostenaufwand für rund 400 Mio. Konten erstellt werden. Angesichts der von der Bundesregierung geplanten Steueramnestie handele es sich um ein Signal zur Unzeit.
Die Regelungen zum anschaffungsnahen Aufwand führten im Bauhandwerk zum Verzicht auf Investitionen und zu mehr Schwarzarbeit. Erneut würden Handelsbilanz und Steuerbilanz voneinander abweichen, so dass von einer Steuervereinfachung keine Rede sein könne.
Insgesamt wurde deutlich, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf keinen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet und sie im Bereich der Umsatzsteuer die Weichen falsch stellt.
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