Hüppe: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
Berlin (ots)
Anlässlich des Entschließungsantrages von Abgeordneten der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch erklärt der Beauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich ein Leistungsgesetz für Behinderte zu schaffen, das unabhängig von der Sozialhilfe besteht. Denn nur so können Menschen mit Behinderungen künftig angemessen in der Gesellschaft eingegliedert werden. Um ihren Forderungen und denen zahlreicher Behindertenverbände Nachdruck zu verleihen, hat die CDU/CSU-Fraktion nun einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht.
Dass der jetzige Gesetzentwurf der Regierungskoalition die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weiter in der Sozialhilfe belässt, bleibt unbefriedigend. Denn bei der Eingliederungshilfe geht es insbesondere um einen Nachteilsausgleich und nicht um eine Fürsorge im herkömmlichen Sinn. Ein zweites Argument für dieses Vorhaben kommt hinzu: Unaufhaltsam steigende Fallzahlen in der Eingliederungshilfe sorgen für eine zunehmende Belastung der Sozialhilfeträger, sprich der Kommunen. Sie sehen sich dieser Ausgabenlast auf lange Sicht nicht mehr gewachsen.
Die Union setzt sich in ihrem Antrag dafür ein, dass die betroffenen Verbände der Menschen mit Behinderungen im Zuge dieses Vorhabens ausreichend beteiligt werden, denn diese zeigten sich zur Anhörung des jetzigen Entwurfs enttäuscht.
Zwar begrüßen die Union sowie die Behindertenverbände die Einführung Persönlicher Budgets. Ziel eines Leistungsgesetzes muss aber die Sicherung einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensgestaltung sein. Damit dieses Ziel aber auch erreicht wird, dürfen die Persönlichen Budgets nicht zu einem Kostensteuerungs- bzw. Kostendämpfungsinstrument reduziert werden, sondern sie müssen sich an den individuellen Interessen des Betroffenen ausrichten. Auch die Einführung eines Leistungsgesetzes muss sich an dem Motto des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen orientieren: Nicht über uns ohne uns.
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