Brähmig: Urlauber bei Aero Lloyd-Insolvenz wirksam durch Pauschalreiserecht geschützt
Berlin (ots)
Zur Insolvenz der Fluggesellschaft Aero Lloyd erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Reisende, die von der überraschenden Insolvenz der Fluggesellschaft Aero Lloyd betroffen sind, haben einen Erstattungsanspruch für bereits gezahlte Flugtickets oder für weitere notwendige Aufwendungen einer Rückreise, sofern sie ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben. Wie in früheren ähnlichen Krisenfällen funktioniert auch jetzt wieder das Krisenmanagement der deutschen Tourismuswirtschaft, die Ersatzflüge für in ausländischen Ferienregionen gestrandete Urlauber organisiert. Eine Ausweitung dieser Rückflugangebote auch auf diejenigen Reisenden, die direkt bei Aero Lloyd gebucht haben und keine finanziellen Ansprüche geltend machen können, wird lobenswerterweise ebenfalls geprüft.
Vielen Urlaubern wird diese vom Bundestag 1994 verabschiedete Insolvenzabsicherung erst jetzt wieder bewusst, die einen hohen Verbraucherschutz garantiert. Dieser nicht zu unterschätzende Vorteil einer Pauschalreise ist auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal von Reiseveranstaltern und der qualifizierten Beratung in Reisebüros im Vergleich zu selbst organisierten Reisen oder einzeln gebuchten Reiseleistungen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erkenntnis der deutschen mittelständischen Tourismuswirtschaft zu Gute kommt.
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