Klaeden: Steinmeiers Eingeständnis Schröders Verantwortung
Berlin (ots)
Einzigartige Diffamierungskampagne des Bundeskanzleramts findet unrühmliches Ende
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB erklärt zu dem Verzicht des Kanzleramtes, Beschwerde einzulegen gegen die Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen angeblich verschwundener Akten und Daten:
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn wegen angeblich verschwundener Akten und angeblich gelöschter Daten im Bundeskanzleramt ist eingestellt. Damit hat eine seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland einzigartige Diffamierungskampagne des Bundeskanzleramts gegen die Vorgängerregierung unter Helmut Kohl und die CDU/CSU ihr unrühmliches Ende gefunden.
Mit dieser Diffamierungskampagne machte das Bundeskanzleramt zu Beginn des Jahres 2000 den Versuch, von den damals schon bestehenden massiven eigenen Problemen der rot-grünen Bundesregierung abzulenken. Dieses perfide Ablenkungsmanöver wollte die Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit bereits mehrfach beenden und das Ermittlungsverfahren einstellen. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bonn vom 2. Oktober 2003 war eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Hierzu hatte das Bundeskanzleramt schriftlich Stellung genommen und mitgeteilt, auf ein Klageerzwingungsverfahren zu verzichten. Gleichwohl war diese Stellungnahme in der Regierungsbefragung am 22. Oktober 2003 von Staatsminister Rolf Schwanitz als Beschwerde bezeichnet worden. Diese Stellungnahme war allerdings nicht innerhalb der Beschwerdefrist beim Generalstaatsanwalt eingegangen.
Staatssekretär Dr. Steinmeier ist als Chef des Bundeskanzleramtes unter der politischen Verantwortung von Bundeskanzler Schröder rechtlich für das unerträgliche Vorgehen von Dr. Hirsch verantwortlich.
Es war Dr. Steinmeier, der die rechtlich und sachlich mehr als fragwürdigen Stellungnahmen von Dr. Hirsch als Strafanzeige des Bundeskanzleramtes der Staatsanwaltschaft mitteilte, obwohl er selbst bei genauer Prüfung längst frühzeitig dem Treiben von Dr. Hirsch hätte ein Ende bereiten müssen.
Es ist nicht bekannt geworden, dass Dr. Steinmeier eingeschritten ist, als Dr. Hirsch unmittelbar gegenüber der Staatsanwaltschaft und selbstverständlich vergeblich mit dem Ziel tätig wurde, diese zu weiteren Strafverfahren zu veranlassen. Es ist nicht bekannt geworden, dass Steinmeier sich für eine diesbezüglich falsche Aussage Dr. Hirschs vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode beim Bundestag entschuldigt hätte. Es ist bis heute nicht bekannt geworden, weshalb Steinmeier in Hirschs Verfahren gegen Unbekannt diesem Einsicht in Personalakten des Bundeskanzleramtes gewährt hat. Im Bericht des Spendenuntersuchungsausschuss nachzulesende Vorwürfe gegen Hirschs Arbeitsweise hat Dr. Steinmeier bis heute nicht ausräumen können.
Wir werden die parlamentarische Aufklärung dieses skandalösen Verhaltens von Dr. Steinmeier und Dr. Hirsch zunächst mit parlamentarischen Anfragen fortsetzen. In diesem Sinne werden in der Fragestunde am 5.11.2003 weitere Fragen von der Bundesregierung zu beantworten sein:
Hat es hinsichtlich des von Staatsminister Rolf Schwanitz in der Regierungsbefragung am 22. Oktober 2003 erwähnten Schreibens des Bundeskanzleramtes vom 16. Oktober 2003 oder bezüglich des zugrunde liegenden Sachverhalts Absprachen zwischen dem Bundeskanzleramt und der Behörde des Generalstaatsanwalts in Köln gegeben?
War Dr. Burkhard Hirsch als disziplinarer Vorermittler Beamter und welcher konkreten Verschwiegenheitspflicht sowie welchen datenschutz- und beamtenrechtlichen Normen unterlag er während bzw. nach seiner Tätigkeit?
Seit wann war dem Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Chef des Bundeskanzleramtes bekannt, dass aussortiertes, kernbereichsrelevantes Material (u.a. zahlreiche Schreiben des Lobbyisten Dieter Holzer an das Bundeskanzleramt sowie Leitungsvorlagen mit Anmerkungen der dort befassten Personen aus dem Jahre 1992 bis 1994, vgl. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bonn vom 2. Oktober 2003) im Bundeskanzleramt vorhanden sind?
Hat der disziplinare Vorermittler Dr. Burkhard Hirsch seinen Bericht vom 31. Mai 2000 für den Chef des Bundeskanzleramtes mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass bestimmte Bedienstete bzw. frühere Bedienstete des Bundeskanzleramtes in dem Verdacht stehen, ihre beamtenrechtlichen Pflichten verletzt zu haben und wenn ja, warum sind diese nicht als Betroffene vor der Anhörung von Dr. Burkhard Hirsch vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode am 28. Juni 2000 gehört worden, um sich frühzeitig sachdienlich verteidigen zu können?
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