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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Klaeden: Steinmeiers Eingeständnis – Schröders Verantwortung

Berlin (ots)

Einzigartige Diffamierungskampagne des
Bundeskanzleramts findet unrühmliches Ende
Der parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB erklärt zu dem
Verzicht des Kanzleramtes, Beschwerde einzulegen gegen die
Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen
angeblich verschwundener Akten und Daten:
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn wegen
angeblich verschwundener Akten und angeblich gelöschter Daten im
Bundeskanzleramt ist eingestellt. Damit hat eine seit Bestehen der
Bundesrepublik Deutschland einzigartige Diffamierungskampagne des
Bundeskanzleramts gegen die Vorgängerregierung unter Helmut Kohl und
die CDU/CSU ihr unrühmliches Ende gefunden.
Mit dieser Diffamierungskampagne machte das Bundeskanzleramt zu
Beginn des Jahres 2000 den Versuch, von den damals schon bestehenden
massiven eigenen Problemen der rot-grünen Bundesregierung abzulenken.
Dieses perfide Ablenkungsmanöver wollte die Staatsanwaltschaft in der
Vergangenheit bereits mehrfach beenden und das Ermittlungsverfahren
einstellen. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bonn vom
2. Oktober 2003 war eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung.
Hierzu hatte das Bundeskanzleramt schriftlich Stellung genommen und
mitgeteilt, auf ein Klageerzwingungsverfahren zu verzichten.
Gleichwohl war diese Stellungnahme in der Regierungsbefragung am 22.
Oktober 2003 von Staatsminister Rolf Schwanitz als Beschwerde
bezeichnet worden. Diese Stellungnahme war allerdings nicht innerhalb
der Beschwerdefrist beim Generalstaatsanwalt eingegangen.
Staatssekretär Dr. Steinmeier ist als Chef des Bundeskanzleramtes
unter der politischen Verantwortung von Bundeskanzler Schröder
rechtlich für das unerträgliche Vorgehen von Dr. Hirsch
verantwortlich.
Es war Dr. Steinmeier, der die rechtlich und sachlich mehr als
fragwürdigen Stellungnahmen von Dr. Hirsch als Strafanzeige des
Bundeskanzleramtes der Staatsanwaltschaft mitteilte, obwohl er selbst
bei genauer Prüfung längst frühzeitig dem Treiben von Dr. Hirsch
hätte ein Ende bereiten müssen.
Es ist nicht bekannt geworden, dass Dr. Steinmeier eingeschritten
ist, als Dr. Hirsch unmittelbar gegenüber der Staatsanwaltschaft –
und selbstverständlich vergeblich – mit dem Ziel tätig wurde, diese
zu weiteren Strafverfahren zu veranlassen. Es ist nicht bekannt
geworden, dass Steinmeier sich für eine diesbezüglich falsche Aussage
Dr. Hirschs vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode
beim Bundestag entschuldigt hätte. Es ist bis heute nicht bekannt
geworden, weshalb Steinmeier in Hirschs Verfahren gegen Unbekannt
diesem Einsicht in Personalakten des Bundeskanzleramtes gewährt hat.
Im Bericht des Spendenuntersuchungsausschuss nachzulesende Vorwürfe
gegen Hirschs Arbeitsweise hat Dr. Steinmeier bis heute nicht
ausräumen können.
Wir werden die parlamentarische Aufklärung dieses skandalösen
Verhaltens von Dr. Steinmeier und Dr. Hirsch zunächst mit
parlamentarischen Anfragen fortsetzen. In diesem Sinne werden in der
Fragestunde am 5.11.2003 weitere Fragen von der Bundesregierung zu
beantworten sein:
Hat es hinsichtlich des von Staatsminister Rolf Schwanitz in der
Regierungsbefragung am 22. Oktober 2003 erwähnten Schreibens des
Bundeskanzleramtes vom 16. Oktober 2003 oder bezüglich des zugrunde
liegenden Sachverhalts Absprachen zwischen dem Bundeskanzleramt und
der Behörde des Generalstaatsanwalts in Köln gegeben?
War Dr. Burkhard Hirsch als disziplinarer Vorermittler Beamter und
welcher konkreten „Verschwiegenheitspflicht“ sowie welchen
„datenschutz- und beamtenrechtlichen Normen“ unterlag er während bzw.
nach seiner Tätigkeit?
Seit wann war dem Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Chef des
Bundeskanzleramtes bekannt, dass aussortiertes,
kernbereichsrelevantes Material (u.a. zahlreiche Schreiben des
Lobbyisten Dieter Holzer an das Bundeskanzleramt sowie
Leitungsvorlagen mit Anmerkungen der dort befassten Personen aus dem
Jahre 1992 bis 1994, vgl. Einstellungsverfügung der
Staatsanwaltschaft Bonn vom 2. Oktober 2003) im Bundeskanzleramt
vorhanden sind?
Hat der disziplinare Vorermittler Dr. Burkhard Hirsch seinen
Bericht vom 31. Mai 2000 für den Chef des Bundeskanzleramtes mit dem
Ergebnis abgeschlossen, dass bestimmte Bedienstete bzw. frühere
Bedienstete des Bundeskanzleramtes in dem Verdacht stehen, ihre
beamtenrechtlichen Pflichten verletzt zu haben und wenn ja, warum
sind diese nicht als Betroffene vor der Anhörung von Dr. Burkhard
Hirsch vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode am 28.
Juni 2000 gehört worden, um sich frühzeitig sachdienlich verteidigen
zu können?
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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