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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gewalt/Lüdemann: Klare Rechtsgrundlage für Einsatz der Bundeswehr im Innern

Berlin (ots)

Anlässlich der Konferenz der innenpolitischen
Sprecher der Unionsfraktionen in Bund und Ländern in Hamburg erklären
der Koordinator der Konferenz und zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Roland Gewalt MdB, und der
innenpolitische Sprecher der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion,
Carsten Lüdemann MdHB:
Die Flut- und Regenwassernaturkatastrophe an der Elbe 2002 und die
blutigen Terroranschläge in den USA am 11. September 2001 haben die
Notwendigkeit der Möglichkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Innern
jedermann vor Augen geführt.
Insbesondere bei der Unterstützung der Bundesländer im
Katastrophenfall oder bei einem schweren terroristischen Angriff muss
die Bundeswehr gestützt auf gesicherten Rechtsgrundlagen operieren
können, wenn nur sie die Fähigkeiten und Kapazitäten hat, die Gefahr
abzuwehren oder ihre Folgen zu bewältigen. Es ist unabdingbar, dass
die Streitkräfte in bestimmten Fällen eigenständig geeignete
Maßnahmen ergreifen. So muss über die Frage, ob ein Flugzeug, das
eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen könnte, zur Landung
gezwungen wird oder nicht, letztlich die Bundeswehr selbst
entscheiden. Gleiches gilt bei bestimmten Gefahrenlagen auf hoher
See. Hier ist eine umfassende Lagebeurteilung durch einen örtlichen
Polizei- oder Katastrophenstab oft nicht möglich.
Für den Fall, dass die Polizeikräfte des Bundes und der Länder
aufgrund einer akuten und extremen Gefahrenlage nicht in der Lage
sind, personell und materiell einen ausreichenden Schutz gefährdeter
Objekte zu gewährleisten, muss auch hier ein Einsatz der Bundeswehr
ermöglicht werden.
Die erweiterten Kompetenzen für die Streitkräfte lassen sich nicht
allein durch einfachgesetzliche Regelungen, wie sie die rot-grüne
Bundesregierung anstrebt, erreichen. Vielmehr ist hier eine
Grundgesetzänderung erforderlich.
Unzulänglichkeiten bei der personellen und materiellen Ausstattung
einzelner Länderpolizeien dürfen jedoch kein Grund sein, die
Befugnisse der Bundeswehr zu erweitern. Die Streitkräfte müssen auch
weiterhin in erster Linie für die Landesverteidigung zuständig sein.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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