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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: EU-Asylpolitik muss auch deutsche Interessen wahren

Berlin (ots)

Zum heuten Informationsaustausch des
Innenausschusses mit EU- Kommissar Antonio Vitorino erklären der
innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
EU-Kommissar Vitorino muss dafür sorgen, dass der Zuzug von
Nicht-EU- Ausländern in die Europäische Union begrenzt und nicht
ausgeweitet wird.
Mit den aktuellen Rechtssetzungsvorhaben der Kommission
(Anerkennungsrichtlinie, Verfahrensrichtlinie) sind CDU und CSU nicht
einverstanden. Sie werden zu einer massiven Zuzugserweiterung nach
Europa und nach Deutschland führen. Dies lehnen wir ab. Während die
anderen Hauptaufnahmestaaten der Europäischen Union (Vereinigtes
Königreich, Frankreich, Österreich) ihre Asylvorschriften jetzt
drastisch verschärfen und hierbei auf Kernelemente der deutschen
Asylrechtsreform 1993 wie das deutsche Drittstaatenkonzept setzen,
wird dieses Element über die EU- Verfahrensrichtlinie ausgehebelt.
National will die Bundesregierung ein ebenfalls auf Zuzugserweiterung
gerichtetes Zuwanderungsgesetz durchsetzen. Wer also wahrt die
deut-schen Interessen?
CDU und CSU sind hinsichtlich der Asylproblematik problemerfahren
und problembewusst. Sie haben zur europäischen Entwicklung einiges
beizutragen, was der Berücksichtigung würdig wäre. Es war eine
unionsgeführte Bundesregierung, die Anfang der 90-Jahre durch
grundlegende Reformen des Asyl- und Ausländerrechtes dramatische
Probleme gelöst hat: Wachsende Abwehrhaltung der Bevölkerung
gegenüber Ausländern, lange Dauer der Verfahren, Blockade der verwal-
tungsgerichtlichen Kapazitäten, steigende Kostenbelastung der
öffentlichen Hauhalte. Die unionsgeführte Bundesregierung hat es mit
den wesentlichen zuzugsbeschränkenden Elementen der Asylrechtsreform
1993 erreicht, dass die Zugangszahlen von 438.000 auf ca. 71.000 pro
Jahr zurückgegangen sind.
Für den europäischen Harmonisierungsprozess heißt das: Wir haben
Prinzipien entwickelt, die haben sich bewährt – und sie sind es wert,
dass man sie auf europäischer Ebene erhält. Das Drittstaatenkonzept:
Warum soll dieses durch Rückkehr zur Einzelfallprüfung und Wegfall
der Grenzabweisungsmöglichkeit bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt
werden? Was nützt es, eine solche Regelung als Hülle ohne Inhalt und
dann auch noch nur optional vorzusehen? Wir meinen, wir sollten es
für alle EU-Staaten erhalten, jedenfalls sollten aber die jetzigen
bzw. künftigen Staaten mit EU- Außengrenzen eine dem deutschen
Drittstaatenkonzept entsprechende Regelung mit
Grenzabweisungsmöglichkeit und Verzicht auf die Einzelfallprüfung
zwingend vorsehen müssen.
Die Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs auf nichtstaatliche sowie
geschlechtsspezifische Verfolgung und die Statusaufwertung für
Abschiebungsschutzberechtigte: Wer das zulässt, kann sich alle
sonstigen Bemühungen nach Zuzugsbegrenzung sparen. Eine Ausweitung
der Zufluchtsmöglichkeiten durch mangelnde medizinische Versorgung im
Herkunftsland, Gefährdungen durch Naturkatastrophen, Hungersnöte,
befürchtete Nachstellungen durch Verbrecherbanden, ist angesichts der
bereits bestehenden Zuwanderung nach Deutschland sachlich nicht
gerechtfertigt und würde zu unkontrollierter Zuwanderung oder
vermehrter Binnenwanderung führen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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