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Bosbach/Beckstein: Luftsicherheitsgesetz der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Innern unzureichend

Berlin (ots)

Der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, und Bayerns
Innenminister Dr. Günther Beckstein und halten das heute im
Bundeskabinett zum Beschluss anstehende Luftsicherheitsgesetz zum
Einsatz der Bundeswehr im Innern zwar für notwendig. Sie kritisieren
aber, dass die Bundesregierung die dafür erforderlichen
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nicht schaffen will. Beckstein
und Bosbach betonen, dass die Bundeswehr für die Abwehr eines zu
Angriffszwecken gekaperten Flugzeuges, über die nach der bisherigen
Verfassungsrechtslage Unklarheit besteht, zunächst eine eindeutige,
im Grundgesetz selbst geregelte Befugnis braucht: „Unsicherheit zu
Lasten derjenigen, die im Ernstfall eine sehr schwierige Entscheidung
zu treffen bzw. zu handeln hätten, ist unverantwortlich. Gerade auch
in ihrem Interesse braucht dieses Gesetz, das schwerwiegende
Eingriffsmöglichkeiten vorsieht, eine eindeutige Rechtsgrundlage im
Grundgesetz, die erst geschaffen werden muss. Eine mutige
Verfassungsauslegung genügt dafür nicht. Deswegen werden wir einem
verfassungsrechtlich in der Luft hängenden Gesetz nicht zustimmen.“
Weiterhin ist im Grundgesetz eine Regelung erforderlich, dass die
Bundeswehr Zivilobjekte auch im Inland schützen darf, wenn hierzu die
technischen Möglichkeiten und Kräfte der Polizei von Bund und Ländern
nicht genügen. „Auch Bundesverteidigungsminister Peter Struck steht
nicht hinter dem Gesetzentwurf. Bundesinnenminister Otto Schily
änderte seine Meinung sogar mehrfach. Der chaotische
Abstimmungsprozess und das unbefriedigende Ergebnis werden diesem für
die Innere Sicherheit der Bundesrepublik äußerst wichtigen Bereich
nicht gerecht", so Beckstein und Bosbach.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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