Bosbach/Beckstein: Luftsicherheitsgesetz der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Innern unzureichend
Berlin (ots)
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, und Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein und halten das heute im Bundeskabinett zum Beschluss anstehende Luftsicherheitsgesetz zum Einsatz der Bundeswehr im Innern zwar für notwendig. Sie kritisieren aber, dass die Bundesregierung die dafür erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nicht schaffen will. Beckstein und Bosbach betonen, dass die Bundeswehr für die Abwehr eines zu Angriffszwecken gekaperten Flugzeuges, über die nach der bisherigen Verfassungsrechtslage Unklarheit besteht, zunächst eine eindeutige, im Grundgesetz selbst geregelte Befugnis braucht: Unsicherheit zu Lasten derjenigen, die im Ernstfall eine sehr schwierige Entscheidung zu treffen bzw. zu handeln hätten, ist unverantwortlich. Gerade auch in ihrem Interesse braucht dieses Gesetz, das schwerwiegende Eingriffsmöglichkeiten vorsieht, eine eindeutige Rechtsgrundlage im Grundgesetz, die erst geschaffen werden muss. Eine mutige Verfassungsauslegung genügt dafür nicht. Deswegen werden wir einem verfassungsrechtlich in der Luft hängenden Gesetz nicht zustimmen. Weiterhin ist im Grundgesetz eine Regelung erforderlich, dass die Bundeswehr Zivilobjekte auch im Inland schützen darf, wenn hierzu die technischen Möglichkeiten und Kräfte der Polizei von Bund und Ländern nicht genügen. Auch Bundesverteidigungsminister Peter Struck steht nicht hinter dem Gesetzentwurf. Bundesinnenminister Otto Schily änderte seine Meinung sogar mehrfach. Der chaotische Abstimmungsprozess und das unbefriedigende Ergebnis werden diesem für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik äußerst wichtigen Bereich nicht gerecht", so Beckstein und Bosbach.
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