Röttgen: Rot-grüne Vorschläge zum Opferschutz spät, halbherzig und kontraproduktiv
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Befragung der Bundesregierung zu deren sog. Opferrechtsreformgesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Weit über ein halbes Jahr hat Rot-Grün die Beratungen zum 2. Opferschutzgesetz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss blockiert. Eine verlorene Zeit für den Opferschutz im Strafverfahren. Denn das, was das Bundesjustizministerium jetzt vorlegt, ist schlecht abgeschrieben, halbherzig und teilweise kontraproduktiv. Von den vollmundigen Ankündigungen einer großen Reform des Strafverfahrensrechts noch im Jahre 2003, die zur Begründung der Blockade angeführt wurden, ist nichts übrig geblieben. Für diesen Entwurf hat sich das Warten nicht gelohnt. Er ist ein Alibientwurf, um in der anstehenden Anhörung des Rechtsausschusses nicht ohne eigenen Gesetzentwurf dazustehen. Eine weitere Blockade der Beratungen des Unionsentwurfes hätte nämlich gegen die Geschäftsordnung des Bundestages verstoßen.
Egal, ob Information und Schutz von Opferzeugen, aktive Teilnahme des Opfers am Verfahren oder rascher und unkomplizierter Ausgleich materieller Schäden des Opfers schon im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren): All dies war schon meist besser - im Entwurf der Union enthalten. Schlimmer ist jedoch, was im Regierungsentwurf fehlt bzw. unzureichend geregelt ist: Weiterhin können Kopien von Bild-Ton-Aufzeichnungen einer Vernehmung des Opfers gefertigt und herausgegeben werden. Opfer insbesondere von Sexualverbrechen - unter 16 Jahren können nach dem Entwurf von Rot-Grün weiterhin nicht in einem gesonderten Raum getrennt vom Täter und allein durch den Vorsitzenden Richter vernommen werden.
Es ist zu hoffen, dass sich die Bundesjustizministerin durch die Anhörung im Dezember dazu bewegen lässt, die besseren und weitergehenden Vorschläge der Union zu übernehmen.
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