Rachel: Gemeinsame Bildungsplanung in der Bund-Länder-Kommission ist überflüssig und kann entfallen
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag über die Fortsetzung einer gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern in der Bund- Länder-Kommission (BLK) erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion für Bildungs- und Forschungspolitik, Thomas Rachel MdB:
Eine rechtliche Verpflichtung zur Bildungsplanung durch das Grundgesetz gibt es nicht. Erst recht existiert kein grundgesetzlich verpflichtender Auftrag zu einer gemeinsamen Bildungsplanung zwischen Bund und Ländern in der Bund-Länder-Kommission. Grundlage für dieses Gremium ist der 1969 in das Grundgesetz eingefügte Artikel 91 b GG. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung: Bund und Länder sind zur Kooperation auf der Grundlage gemeinsamer Vereinbarungen befugt, aber eben nicht verpflichtet. Art. 91 b GG stellt klar, dass eine gemeinsame Bildungsplanung mit der bundesstaatlichen Kompetenzordnung prinzipiell vereinbar ist - allerdings auch nicht mehr. Eine Verfassungsgarantie für die Bildungsplanung besteht nicht.
Die Aufregung, die bei Rot-Grün und der FDP herrscht, hat seine Ursache in einem Beschluss der Ministerpräsidenten aller 16 Länder. Diese beschlossen am 27. März 2003: Die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung soll abgeschafft werden, wobei eine Koordinierung unter den Ländern sicher zu stellen ist. ... Die Forschungsförderung ist auch in Zukunft als Mischfinanzierung fortzuführen." Die Bildungsplanung ist in der bisherigen Form nicht zwingend notwendig, um im Bildungsbereich gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Ganz konkret zeigt sich das im Bereich der nationalen Bildungsstandards.
Es ist gerade der Initiative der unionsgeführten Länder in der Kultusministerkonferenz zu verdanken, dass es zu einer Einigung über die Einführung gemeinsamer Bildungsstandards gekommen ist. Die KMK ist viel weiter als der Bund. Im Dezember werden die Standards für den Mittleren Schulabschluss in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache von der Kultusministerkonferenz verabschiedet. Zur Überprüfung der Einhaltung der Standards wird die KMK eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung aufbauen. Dies ist ein gutes Beispiel für bundesweit wirkende Innovationen bei gleichzeitigem Erhalt der Hoheit der Länder.
Die bisherige gemeinsame Bildungsplanung zwischen Bund und Ländern, die vor allem abgestimmte Modellprojekte beinhaltet, kann entfallen. Schon heute spielt sie nur eine untergeordnete Rolle.
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