Koschyk/Göbel: Rot-Grün tut sich schwer mit dem Bundesgrenzschutz
Berlin (ots)
Zu der heutigen 2./3. Lesung der Gesetzentwürfe zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes im Deutschen Bundestag erklärten der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Ralf Göbel MdB:
Lange nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren Gesetzentwurf zur wirksamen Bekämpfung organisierter Schleuserkriminalität eingebracht hatte, reagierte Rot-Grün endlich und legte einen Gesetzesentwurf vor, um die Geltung der seit dem 1. September 1998 geschaffenen erweiterten Befugnisnorm, nach der der BGS verdachtsunabhängig den grenzüberschreitenden Reiseverkehr auch auf Bahnanlagen und dem Luftverkehr dienenden Anlagen kontrollieren darf, beizubehalten.
Das war dringend erforderlich, da sich diese Norm zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität bestens bewährt hat und die Befugnis am 31.12.2003 ihre Gültigkeit verlieren würde.
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sah ursprünglich eine Befristung auf 5 Jahre sowie eine Evaluierung unter Berücksichtigung der verstärkten grenzpolizeilichen Zusammenarbeit in Europa vor. Nachdem Bundesinnenminister Schily in der 1. Lesung des Gesetzesentwurfes angeregt hatte, aufgrund der Sachlage nach dem Evaluierungsbericht das Gesetz unbefristet gelten zu lassen, haben wir unseren Gesetzesentwurf in einem Antrag in eine unbefristete Regelung verwandelt.
Rot-Grün hatte aufgrund unseres Gesetzesantrages ihren auf 3 Jahre befristeten Gesetzesentwurf durch einen Änderungsantrag mit einer Evaluierungspflicht nachgebessert, bei der auch die Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen BGS und Länderpolizeien dargelegt werden müssen.
Leider konnte sich unsere Auffassung und die des Bundesinnenministers bei Rot-Grün nicht durchsetzen. Rot-Grün hat unsere unbefristete Befugnisregelung bei der Ausschussberatung abgelehnt.
Das ist sehr zu bedauern, aber die CDU/CDU-Bundestagsfraktion sieht sich zuerst als Sachwalter des Bundesgrenzschutzes. Angesichts der Herausforderung im Zusammenhang mit der EU- Osterweiterung muss zumindest gewährleistet sein, dass die Kontrollen nach § 21 Absatz 1a Bundesgrenzschutzgesetz weiter durchgeführt werden können. Deshalb hat die CDU/CSU- Bundestagsfraktion dem aus unserer Sicht unzureichenden, aber zumindest die Mindestanforderungen erfüllenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Wir nehmen unsere Verantwortung für die Sicherheit in unserem Lande ernst.
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