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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Göbel: Rot-Grün tut sich schwer mit dem Bundesgrenzschutz

Berlin (ots)

Zu der heutigen 2./3. Lesung der Gesetzentwürfe zur
Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes im Deutschen Bundestag
erklärten der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Ralf Göbel MdB:
Lange nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren Gesetzentwurf
zur wirksamen Bekämpfung organisierter Schleuserkriminalität
eingebracht hatte, reagierte Rot-Grün endlich und legte einen
Gesetzesentwurf vor, um die Geltung der seit dem 1. September 1998
geschaffenen erweiterten Befugnisnorm, nach der der BGS
verdachtsunabhängig den grenzüberschreitenden Reiseverkehr auch auf
Bahnanlagen und dem Luftverkehr dienenden Anlagen kontrollieren darf,
beizubehalten.
Das war dringend erforderlich, da sich diese Norm zur Bekämpfung
der grenzüberschreitenden Kriminalität bestens bewährt hat und die
Befugnis am 31.12.2003 ihre Gültigkeit verlieren würde.
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sah ursprünglich
eine Befristung auf 5 Jahre sowie eine Evaluierung unter
Berücksichtigung der verstärkten grenzpolizeilichen Zusammenarbeit in
Europa vor. Nachdem Bundesinnenminister Schily in der 1. Lesung des
Gesetzesentwurfes angeregt hatte, aufgrund der Sachlage nach dem
Evaluierungsbericht das Gesetz unbefristet gelten zu lassen, haben
wir unseren Gesetzesentwurf in einem Antrag in eine unbefristete
Regelung verwandelt.
Rot-Grün hatte aufgrund unseres Gesetzesantrages ihren auf 3 Jahre
befristeten Gesetzesentwurf durch einen Änderungsantrag mit einer
Evaluierungspflicht nachgebessert, bei der auch die Erfahrungen in
der Zusammenarbeit zwischen BGS und Länderpolizeien dargelegt werden
müssen.
Leider konnte sich unsere Auffassung und die des
Bundesinnenministers bei Rot-Grün nicht durchsetzen. Rot-Grün hat
unsere unbefristete Befugnisregelung bei der Ausschussberatung
abgelehnt.
Das ist sehr zu bedauern, aber die CDU/CDU-Bundestagsfraktion
sieht sich zuerst als Sachwalter des Bundesgrenzschutzes. Angesichts
der Herausforderung im Zusammenhang mit der EU- Osterweiterung muss
zumindest gewährleistet sein, dass die Kontrollen nach § 21 Absatz 1a
Bundesgrenzschutzgesetz weiter durchgeführt werden können. Deshalb
hat die CDU/CSU- Bundestagsfraktion dem aus unserer Sicht
unzureichenden, aber zumindest die Mindestanforderungen erfüllenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Wir nehmen unsere
Verantwortung für die Sicherheit in unserem Lande ernst.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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