Rachel: Erleichterung über die Ablehnung der EU-Förderung für verbrauchende Embryonenforschung
Berlin (ots)
Zur heutigen Entscheidung der EU-Forschungsminister, keine verbrauchende Embryonenforschung zu fördern, erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Wir begrüßen, dass heute aufgrund der vorhandenen Sperrminorität im EU-Forschungsministerrat die EU-Förderung verbrauchender Embryonenforschung im Rahmen des 6. EU-Forschungsrahmenprogrammes abgelehnt wurde. Damit wurden ethische Mindeststandards in der Embryonenforschung respektiert.
Es wäre nicht vertretbar gewesen, durch EU-Gelder Forschungsvorhaben zu unterstützen, bei denen Embryonen zur Stammzellherstellung getötet werden. Dies hätte einen bedenklichen Konflikt zu dem in Deutschland geltenden Verbot der Stammzellgewinnung bedeutet. Dementsprechend war es wichtig, dass nicht mittelbar durch deutsche Steuergelder Forschung unterstützt wird, die hierzulande mit Strafe bedroht ist.
Die Förderung einer Forschung, die in vielen Mitgliedstaaten als Verstoß gegen die Menschenwürde und Instrumentalisierung menschlichen Lebens gewertet wird, wäre als Angriff auf die nationale Gesetzgebung in einem besonders heiklen Bereich verstanden worden. Dementsprechend wird die Ablehnung mit Erleichterung aufgenommen.
Die Sperrminorität unter Beteiligung Deutschlands hat sowohl den Vorschlag der EU-Kommission als auch den des Parlaments verhindert. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Regelung sah zwar eine Stichtagsregelung vor, diese bezog sich jedoch nur auf die Herstellung von Embryonen, nicht auf Stammzellen. Gefördert werden sollte nach der Kommission verbrauchende Embryonenforschung, bei der vor dem 27. Juni 2002 entstandene Embryonen zur Stammzellentnahme getötet werden. Das EU-Parlament wollte darüber hinaus sogar auf jede Beschränkung durch einen Stichtag verzichten. Da in beiden Fällen verbrauchende Embryonenforschung unterstützt worden wäre, waren beide Lösungen nicht akzeptabel.
Nächste Woche wird im EU-Forschungsministerrat voraussichtlich über einen Kompromissvorschlag beraten und abgestimmt. Dieser kann unterstützt werden, wenn er der Stichtagsregelung des deutschen Stammzellgesetzes entspricht.
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