Carstensen: Bedingungen für die Bioenergie im EEG verbessern
Berlin (ots)
Zum Entwurf des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen MdB:
Das EEG, von Rot-Grün als weltweit einzigartiges Gesetz gefeiert geflissentlich vergessend, dass sie damit auf dem aufbauen, was lange vorher CDU/CSU geschaffen hatten bedeutet in seiner jetzigen Form einen Niedergang für die energetische Nutzung von Biomasse in Deutschland. Die jetzt innerhalb der Koalition ausgehandelten Vergütungssätze reichen keinesfalls aus, um eine Biogasanlage wirtschaftlich betreiben zu können. Zudem soll die Einspeisevergütung bei Neueinlagen um 2 Prozent jährlich sinken, und die gesetzliche Mindestvergütung nur für 15 Jahre gezahlt werden. Unsinnig ist auch die völlig praxisfremde Eingrenzung des Brennstoffbonus, außerdem fehlt die notwendige Vergütungsdifferenzierung zwischen festen, flüssigen und gasförmigen Bioenergiestoffen. Völlig im Regen stehen zurzeit auch die Betreiber von Altanlagen, weil im Gesetzentwurf diese nicht in die geplante Regelung einbezogen sind.
Die Koalition hat nun ein Vorschaltgesetz zum EEG zugunsten des Solarstroms vorgelegt, um dort drohenden Arbeitsplatzabbau zu stoppen. Rot-Grün weiß aber ebenso gut, dass im Bioenergiebereich mehrere tausend Arbeitsplätze gefährdet sind und in der Bioenergiebranche eine tiefe Verunsicherung besteht. Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf im Sinne der Bioenergie entscheidend zu verbessern und das EEG möglichst schnell im Bundestag zu verabschieden.
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