Bosbach/Röttgen/Koschyk: Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung eines Antrags der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur erweiterten Nutzung der DNA-Analyse zur wirksamen Verbrechensbekämpfung erklären der Stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, der rechtspolische Sprecher, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die erfolgreiche Aufklärung schwerster, auch lange zurückliegender Verbrechen in Deutschland und im Ausland zeigt, dass die DNA-Analyse ein verlässliches, effektives und unverzichtbares Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten, aber auch zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter ist. Gerade angesichts der besorgniserregend hohen Kriminalität gebietet der Schutz der Bevölkerung insbesondere vor schweren Straftaten eine konsequente und umfassende Nutzung der Möglichkeiten der DNA-Analyse. Dennoch wird dieses Instrument nicht in dem Maße genutzt, wie dies Praktiker aus Polizei und Justiz fordern und wie dies technisch möglich wäre.
Der genetische Fingerabdruck kann gegenwärtig nur genommen werden, wenn bereits schwere Straftaten geschehen sind. Die DNA-Analyse ist gegenwärtig nur aus Anlass einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen. Diese Beschränkung ist zu eng. Vielmehr erscheint es sinnvoll, die Regelungen zum genetischen Fingerabdruck den Regelungen für den klassischen Fingerabdruck anzunähern.
Taugliche Anlasstaten für eine DNA-Analyse müssen künftig insbesondere auch solche Straftaten sein, die gewerbsmäßig oder von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert begangen werden. Dabei geht es um Delikte, die für sich genommen nicht unbedingt Straftaten von erheblicher Bedeutung sein müssen, jedoch in ihrer Gesamtheit als Serien- oder Bandendelikte regelmäßig erheblichen Schaden und nachhaltige Verunsicherung der Bevölkerung verursachen. Darüber hinaus sollten auch an sich weniger gewichtige Straftaten aus dem Bereich der Betäubungskriminalität in Anbetracht der mit diesem Deliktsbereich verbundenen Gefahren für die Sicherheit im Allgemeinen und für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Besonderen Anlasstat für eine DNA-Analyse sein können.
Erforderlich ist außerdem eine klare Rechtsgrundlage dafür, dass im Rahmen einer molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Spuren auch das Geschlecht der betroffenen Person festgestellt werden darf. Die Möglichkeiten der DNA-Analyse lassen sich nur dann effizient nutzen, wenn dieses Instrument nicht durch bürokratische Hürden unpraktikabel gemacht wird. Darum muss die DNA-Analyse bei anonymen Tatspuren durch Polizei und Staatsanwaltschaft selber angeordnet werden können, ohne vorher erst noch eine richterliche Entscheidung abwarten zu müssen. Der gegenwärtige Richtervorbehalt ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand, führt zu Verzögerungen in Ermittlungsverfahren und ist daher überflüssig. Er behindert in vielen Fällen eine schnelle Aufklärung und damit auch eine Verhinderung künftiger schwerer Straftaten.
In ihrem gestern eingebrachten Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion darum einen Gesetzentwurf, der die Ermittlung und Speicherung des genetischen Fingerabdruckes (DNA-Identifizierungsmuster) wie beim herkömmlichen Fingerabdruck als normalen Bestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung vorsieht; die DNA-Analyse auch bei Einstiegskriminalität, beispielsweise im Bereich der Drogenkriminalität und bei allen Straftaten mit sexuellem Hintergrund ermöglicht; die Geschlechtsbestimmung bei der DNA-Analyse zur Gewinnung von Fahndungsansätzen ausdrücklich zulässt; den Richtervorbehalt bei der Untersuchung von anonymem Spurenmaterial aufhebt und eine Strafandrohung für den bestimmungswidrigen Missbrauch von DNA- Proben enthält. Den Antrag finden Sie unter www.cducsu.de.
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