Götz: Nachgeschobene Kompetenzerweiterung aus der EU-Verfassung herausnehmen
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen europapolitischen Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der Artikel III-6 darf nicht in der EU-Verfassung bleiben. Er soll regeln, dass die Grundsätze und Bedingungen der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zukünftig durch europäische Gesetze festgelegt werden sollen.
Das ist falsch. Das widerspricht dem Grundsatz der Subsidiarität, den der Verfassungsentwurf zu Recht hervorhebt und dem er ausdrücklich ein eigenes Protokoll widmet.
Wasserversorgung und -Entsorgung, umweltgerechte Abfallwirtschaft, öffentlicher Nahverkehr, kulturelle Angebote, Sport- und Freizeiteinrichtungen und vieles mehr können in den Gemeinden besser, flexibler und bürgernäher ohne Brüsseler Regelungen gelöst werden.
Die EU-Verfassung muss die Subsidiaritätsfragen eindeutig darstellen. Sonst wachsen Rechtsunsicherheit und Akzeptanz der Europäischen Idee. Deshalb muss dieser Artikel III-6 wieder heraus. Er ist nicht vom Konvent und nicht vom Europäischen Rat von Thessaloniki beraten worden. Er wurde nachträglich vom Konventspräsidium eingefügt und jetzt muss er wieder heraus.
Die Kommunalpolitiker von CDU und CSU fordern Bundeskanzler und Außenminister auf, in Brüssel endlich dafür zu sorgen, dass diese Kompetenzerweiterung für die EU-Kommission, so wie sie in den EU- Vertrag hineingekommen ist, wieder herauskommt. Brüssel braucht keine Zuständigkeiten für die Kommunen. Die Städte und Gemeinden in Deutschland können ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell