Meister: Unabhängigkeit der EZB wahren
Berlin (ots)
Zum bevorstehenden EU-Gipfel zur EU-Verfassungsreform erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Nach dem deutsch-französischen Angriff auf den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt durch dessen Aussetzung im Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich Ende November 2003 droht nun bei den abschließenden Verhandlungen zur künftigen EU- Verfassung ein fundamentaler Angriff auf die künftige Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB).
Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Gefahr mit Entschiedenheit abzuwenden.
Die Unabhängigkeit der EZB und die Stellung der nationalen Notenbanken (NNB) im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) dürfen im Rahmen der Verhandlungen zu den Vorschlägen des EU- Konvents zu einer europäischen Verfassung nicht angetastet werden.
Der vorliegende Verfassungsentwurf weicht in entscheidenden Punkten, die gleichrangig im Grundsatzteil der Verfassung verankert werden müssten, vom Maastricht-Vertrag ab: Dies gilt für das Ziel der Preisstabilität, die nicht mehr im Zielkatalog der EU verankert werden soll, die institutionelle Sonderstellung des gesamten ESZB, die aufgegeben werden soll, die Unabhängigkeit der teilnehmenden nationalen Zentralbanken und die Stellung der Europäischen Zentralbank (EZB) im ESZB.
Die nachdrücklichen Forderungen der Deutschen Bundesbank zur Sicherung der Unabhängigkeit der EZB und für eine unverändert starke Rolle der NNB werden von der Union ganz nachdrücklich unterstützt. Es kann nicht Aufgabe des Konvents sein, den jetzigen bewährten Status der EZB und der NNB abzuschwächen oder zu ändern.
Die Union fordert die Bundesregierung auf, bei der Regierungskonferenz darauf hinzuwirken, dass es zu einer vernünftigen und für alle tragbaren Lösung im neuen Verfassungsvertrag kommt.
Der Euro braucht ein zweifelsfreies Stabilitätsbekenntnis. Die stabilitätspolitischen Eckpfeiler für eine auf Dauer erfolgreiche Währungsunion sind in der Verfassung eindeutig zu verankern und durch eine Stabilitätserklärung der Staats- und Regierungschefs zu untermauern. Die Preisniveaustabilität muss unmissverständlich im Zielkatalog des Verfassungsvertrages verankert werden. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und der nationalen Notenbanken in Europa muss eindeutig gesichert bleiben. Die Substanz des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sollte in die Verfassung aufgenommen werden. Die Wirtschafts- und Finanzpolitik muss weiterhin vorrangig von Mitgliedstaaten verantwortet und darf nicht zentralisiert werden. Es darf nicht sein, dass sich Europa noch nicht einmal zu einem inflationsfreien Wachstum bekennt.
Würden die in Maastricht und Amsterdam ausgehandelten Stabilitätsgrundlagen aufgeweicht, wäre die Geschäftsgrundlage für den Euro nachhaltig beschädigt. Beim anstehenden EU-Gipfel darf es nicht zu faulen Kompromissen zu Lasten einer nachhaltigen und auf Dauer angelegten Wirtschafts- und Währungskonzeption für Europa kommen.
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