Widmann-Mauz: Union sieht sich durch EuGH-Urteil zum Arzneimittelversand bestätigt
Berlin (ots)
Zu dem heute bekannt gewordenen Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Frage der Zulässigkeit des Versandhandels mit Arzneimitteln erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist zu begrüßen. Sie ist im Interesse der Patientinnen und Patienten ergangen, weil sie das Interesse der Arzneimittelsicherheit in den Mittelpunkt rückt. Damit bekräftigt der EuGH im Nachhinein die Haltung der Union in den Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform. Denn die Union hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nur unter ganz engen Grenzen erfolgen darf. Wir erwarten nunmehr von der Bundesregierung, dass sie die vom EUGH beschriebenen Sicherheitsstandards für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der noch zu erlassenden Rechtsverordnung zur Abgabe von Arzneimitteln aufgreift. Im Übrigen erwarten wir, dass die Bundesregierung auch bei der Europäischen Kommission auf EU-weite einheitliche Sicherheitsstandards für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln drängt.
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