Koschyk: Abschreckung ausländischer Extremisten durch Rechtsverschärfungen und Abschiebungen
Berlin (ots)
Zur heutigen Großrazzia gegen den Kalifatstaat erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Nach der Großrazzia gegen den Kalifatstaat müssen jetzt weitere Maßnahmen ergriffen werden. Tatsache ist, dass das Verbot des Kalifatstaates vor zwei Jahren die Organisation nicht abgeschreckt hat, sondern dass ihre Mitglieder in Deutschland bis heute offensichtlich weiterhin aktiv sind.
Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Mitglieder der Organisation im Untergrund arbeiten. Innenminister Schily möge bitte einmal von selbst Auskunft darüber geben, wie viele Mitglieder des Kalifatstaates sich in Deutschland unter dem Schutz des deutschen Ausländerrechts aufhalten und aus Rechtsgründen gar nicht abgeschoben werden können.
Den Bürgern muss es doch wie Hohn erscheinen, dass ein krimineller islamistischer Hassprediger wie Kaplan, der in Deutschland Asyl bekommen konnte und bekam, der sich offen gegen unsere Verfassung stellt, der wegen öffentlicher Aufforderung zum Töten vier Jahre in Haft war, weiterhin durch alle Gerichtsinstanzen klagt, um letztlich seine Abschiebung zu verhindern, während seine verbotene Organisation seit zwei Jahren weiterhin ihr Unwesen treibt.
Das alles zeigt, was die Union mehrfach, zuletzt in ihrem grundlegenden Papier Deutschland wirksam vor Terroristen und Extremisten schützen (BT-Drs. 15/218) aufgezeigt hat: Unser Ausländer- und Sicherheitsrecht schreckt diese Personen nicht ab, sondern ermuntert sie, hier unter dem Deckmantel unseres Rechts ihr Unwesen zu treiben. Sicherheitsrechtliche und ausländerrechtliche Sicherheitslücken müssen deshalb geschlossen werden.
Zentraler Punkt entsprechender Reformen des Ausländerrechts muss sein, bereits die Einreise von Extremisten nach Deutschland zu verhindern, ihre Identifizierung zu garantieren und sie umgehend erleichtert ausweisen und abschieben zu können. Die gegenwärtige Gesetzeslage reicht hierfür nicht aus. Der Fall Kaplan zeigt, dass eine konsequente Abschiebung ausländischer Extremisten aus Deutschland erheblichen Schwierigkeiten begegnet. Wir fordern die Bundesregierung deshalb jetzt zu den erforderlichen Schritten auf.
Es sind endlich Rechtsänderungen erforderlich, die u.a. ermöglichen: 1. Einreise von Extremisten und Terroristen verhindern, Extremisten und Terroristen sicher und frühzeitig identifizieren. 2. Extremisten und Terroristen müssen Deutschland verlassen 3. Konsequente Rückführungspolitik 4. Kein deutscher Pass für Extremisten und Terroristen 5. Straf- und strafprozessuale Instrumente schärfen 6. Instrumente der Dienste verbessern 7. Wirksame Kronzeugenregelung
Den Antrag können Sie im Internet unter www.cducsu.de/ag2innen, dort unter Initiativen, abrufen.
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