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Wöhrl: Förderung Erneuerbarer Energien darf nicht zum Standortnachteil werden

Berlin (ots)

Anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts zur
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt die
wirtschaftspolitische Sprecherin, Dagmar G. Wöhrl MdB:
Die erneuerbaren Energien können in Deutschland nur dann Teil des
Energiemixes werden, wenn sie wettbewerbsfähig werden. Ziel der
Förderung der Erneuerbaren Energien muss es daher sein, möglichst
schnell deren Marktreife und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.
Diesem Anspruch wird die von der Bundesregierung vorgelegte
Novelle nicht gerecht. Sie wird vielmehr dazu führen, dass die
privaten und industriellen Verbraucher noch mehr als schon jetzt
durch das EEG belastet werden.
Wissenschaftliche Prognosen für das Jahr 2010 gehen schon bei dem
noch geltenden Förderbedingungen von einer Nettobelastung der
Verbraucher von 3,3 Milliarden Euro aus. Durch den heutigen
Kabinettsbeschluss wird die Förderung noch ausgeweitet und die
Belastungen damit erhöht. Dies wird eine weitere Erhöhung der
Strompreise in Deutschland zur Folge haben. Bei stetig steigenden
Strompreisen hat Deutschland einen weiteren Standortnachteil.
Dadurch sind Arbeitsplätze gefährdet. Um das EEG nicht zu einem
Standortnachteil werden zu lassen, muss die Förderung stärker auf die
Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien ausgerichtet und das
Gesamtfördervolumen gesetzlich begrenzt werden. Rot/Grün darf nicht
länger die Augen vor den wirtschaftlichen Folgen einer
ideologiebehafteten Politik verschließen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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