Wöhrl: Förderung Erneuerbarer Energien darf nicht zum Standortnachteil werden
Berlin (ots)
Anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin, Dagmar G. Wöhrl MdB:
Die erneuerbaren Energien können in Deutschland nur dann Teil des Energiemixes werden, wenn sie wettbewerbsfähig werden. Ziel der Förderung der Erneuerbaren Energien muss es daher sein, möglichst schnell deren Marktreife und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.
Diesem Anspruch wird die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle nicht gerecht. Sie wird vielmehr dazu führen, dass die privaten und industriellen Verbraucher noch mehr als schon jetzt durch das EEG belastet werden.
Wissenschaftliche Prognosen für das Jahr 2010 gehen schon bei dem noch geltenden Förderbedingungen von einer Nettobelastung der Verbraucher von 3,3 Milliarden Euro aus. Durch den heutigen Kabinettsbeschluss wird die Förderung noch ausgeweitet und die Belastungen damit erhöht. Dies wird eine weitere Erhöhung der Strompreise in Deutschland zur Folge haben. Bei stetig steigenden Strompreisen hat Deutschland einen weiteren Standortnachteil.
Dadurch sind Arbeitsplätze gefährdet. Um das EEG nicht zu einem Standortnachteil werden zu lassen, muss die Förderung stärker auf die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien ausgerichtet und das Gesamtfördervolumen gesetzlich begrenzt werden. Rot/Grün darf nicht länger die Augen vor den wirtschaftlichen Folgen einer ideologiebehafteten Politik verschließen.
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