Koschyk/Strobl: Rot-Grün missachtet Auskunftsrecht des Parlaments
Berlin (ots)
Zu der heute erfolgten Ablehnung des Antrags der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, eine Sitzung des Innenausschusses über die Hintergründe der Freilassung des in Hamburg angeklagten Abdelghani Mzoudi und die Ergebnisse der bundesweiten Durchsuchungsaktion gegen Anhänger des verbotenen Kalifatsstaat einzuberufen, erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der zuständige Obmann Thomas Strobl MdB:
Die Vorsitzende des Innenausschusses, Frau Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast (SPD), hat, obwohl die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dies bereits am vergangenen Freitag nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verlangt hat, eine Sitzung des Innenausschusses nicht einberufen. Da alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags wegen der Abstimmungen im Zusammenhang mit dem Vermittlungsverfahren anwesend sind - sowohl der Donnerstag als auch der Freitag sind Sitzungstage mit Präsenzpflicht ist eigentlich nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages von einer Verpflichtung zur Einberufung einer Sitzung innerhalb des Zeitplanes auszugehen.
Frau Dr. Sonntag-Wolgast hat es dennoch vorgezogen, eine Sitzung außerhalb des Zeitplanes zu unterstellen, was die Genehmigung für die Einberufung der Innenausschusssitzung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages erforderlich gemacht hat. Dieser hat nun nach tagelangem Überlegen die Genehmigung nicht erteilt. Damit missachtet die rotgrüne Bundestagsmehrheit eklatant die Rechte des Parlaments;
dem auch sachlich gebotenen Auskunftsersuchen der Opposition wird nicht entsprochen.
Aufgrund der unverändert andauernden terroristischen Bedrohung und der offenkundigen Unklarheiten im Zusammenhang mit den Terroristenprozessen in Hamburg wäre aber eine umfassende Aufklärung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages das Gebot der Stunde gewesen.
Die Informationsverweigerung, die die Bundesregierung gegenüber der Justiz in Hamburg an den Tag gelegt hat, mutet sie nun auch dem Parlament zu. Nach Gutsherrenart werden Beweismittel zurückgehalten und nun auch die Aufklärung der Gesamtumstände, die zur Aufhebung des Haftbefehls im Falle Mzoudi führten, behindert. Es ist unerträglich, dass aufgrund der Verfahrensweise von Bundesbehörden mutmaßliche Terroristen, die der Beihilfe zum Mord in über 3.000 Fällen beschuldigt werden, freigelassen werden müssen.
In einem Rechtsstaat ist es nicht zu akzeptieren, dass die Vorgänge im Zusammenhang mit der Übermittlung des Be- bzw. Entlastungsmaterials aus den USA völlig im Dunkeln liegen und jetzt weiter vernebelt werden.
Das Verhalten der rotgrünen Bundestagsmehrheit einschließlich dem der Vorsitzenden des Innenausschusses und des Präsidenten des Deutschen Bundestages widerspricht jeglichem parlamentarischen Geist.
Auch werden durch dieses Verhalten Zweifel genährt, dass Rotgrün entschieden genug gegen die terroristische Bedrohung für unser Land und seine Bürger vorgeht.
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