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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Brähmig/Klimke: Tourismusstandort Deutschland gegenüber EU-Beitrittsländern vielfach benachteiligt

Berlin (ots)

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Große
Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zu den Auswirkungen der
EU-Osterweiterung auf den Tourismus und die deutsche
Tourismuswirtschaft erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Tourismus der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB, und der
zuständige Berichterstatter, Jürgen Klimke MdB:
Die deutsche Tourismuswirtschaft verfügt in vielen Bereichen über
ungleich schlechtere Rahmenbedingungen als die meisten anderen EU-
Beitrittsstaaten. Mehrere Länder investieren gemessen an ihrer
Bevölkerung deutlich mehr Geld in die Vermarktung ihrer
Tourismusangebote und gewähren ihren Hotels, Gaststätten und
Freizeitparks ermäßigte Mehrwertsteuersätze. In vier Ländern gibt es
sogar Beschränkungen für Reiseleiter anderer Länder bei der Ausübung
ihrer Tätigkeit. Außerdem ist in keinem Beitrittsland der
Steueranteil am Kraftstoffpreis so hoch wie in Deutschland. Dies
ergibt sich aus der Auswertung einer jetzt vorliegenden umfassenden
Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-
Bundestags-fraktion. Angesichts der anstehenden EU-Osterweiterung
müssen diese Benachteiligungen schnellstmöglich abgebaut werden.
Während Deutschland in diesem Jahr für die touristische
Auslandsvermarktung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) 32,8
Mio. € zur Verfügung stehen, können deutlich kleinere Länder wie
Zypern 23,8 Mio. € und Ungarn 20 Mio. € einsetzen. Dies sind nicht
nur deutlich höhere Pro-Kopf-Ausgaben, sondern auch der Anteil des
staatlichen Zuschusses ist erheblich höher und erreicht in einigen
Ländern 100% im Vergleich zu Deutschland mit knapp über 70%.
Zur Nutzung des großen Potenzials für die Erhöhung des
gegenseitigen Reiseverkehrs mit den Beitrittsstaaten durch die
Erweiterung der EU im Mai 2004 muss Deutschland noch viele
Hausaufgaben machen. Es steht zu befürchten, dass die Bundesregierung
mit ihrer Einschätzung falsch liegt, wonach bestehende Unterschiede
im Besteuerungsniveau nicht zu nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen
führen würden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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