Brähmig/Klimke: Tourismusstandort Deutschland gegenüber EU-Beitrittsländern vielfach benachteiligt
Berlin (ots)
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zu den Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf den Tourismus und die deutsche Tourismuswirtschaft erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB, und der zuständige Berichterstatter, Jürgen Klimke MdB:
Die deutsche Tourismuswirtschaft verfügt in vielen Bereichen über ungleich schlechtere Rahmenbedingungen als die meisten anderen EU- Beitrittsstaaten. Mehrere Länder investieren gemessen an ihrer Bevölkerung deutlich mehr Geld in die Vermarktung ihrer Tourismusangebote und gewähren ihren Hotels, Gaststätten und Freizeitparks ermäßigte Mehrwertsteuersätze. In vier Ländern gibt es sogar Beschränkungen für Reiseleiter anderer Länder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Außerdem ist in keinem Beitrittsland der Steueranteil am Kraftstoffpreis so hoch wie in Deutschland. Dies ergibt sich aus der Auswertung einer jetzt vorliegenden umfassenden Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der CDU/CSU- Bundestags-fraktion. Angesichts der anstehenden EU-Osterweiterung müssen diese Benachteiligungen schnellstmöglich abgebaut werden.
Während Deutschland in diesem Jahr für die touristische Auslandsvermarktung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) 32,8 Mio. zur Verfügung stehen, können deutlich kleinere Länder wie Zypern 23,8 Mio. und Ungarn 20 Mio. einsetzen. Dies sind nicht nur deutlich höhere Pro-Kopf-Ausgaben, sondern auch der Anteil des staatlichen Zuschusses ist erheblich höher und erreicht in einigen Ländern 100% im Vergleich zu Deutschland mit knapp über 70%.
Zur Nutzung des großen Potenzials für die Erhöhung des gegenseitigen Reiseverkehrs mit den Beitrittsstaaten durch die Erweiterung der EU im Mai 2004 muss Deutschland noch viele Hausaufgaben machen. Es steht zu befürchten, dass die Bundesregierung mit ihrer Einschätzung falsch liegt, wonach bestehende Unterschiede im Besteuerungsniveau nicht zu nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen führen würden.
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