Eichhorn/Dörflinger: Keine weitere Verkürzung des Zivildienstes
Berlin (ots)
Anlässlich der Diskussionen um die Kürzung des Zivildienstes auf neun Monate, um das Ende der Wehrpflicht und des damit verbundenen Auslaufen des Zivildienstes erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Dörflinger MdB:
Die Debatten um ein Ende der Wehrpflicht sowie der Abschaffung des Zivildienstes sind schädlich und verunsichern Betroffene und Dienststellen. Bereits vor einem halben Jahr haben wir anlässlich einer Expertenanhörung in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur künftigen Gestaltung des Wehr- und Zivildienstes die Bundesregierung aufgefordert, Klarheit zu schaffen. Es kann den Verbänden nicht zugemutet werden, den Zivildienst scheibchenweise abzuschaffen.
Der aktuelle Vorschlag von Bundesfamilienministerin Schmidt, die Aufgaben der Zivildienstleistenden könnten von Freiwilligen übernommen werden, ist unrealistisch. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem aktuellen Vorstoß bewusst in Kauf, dass es zu einem erheblichen Verlust an sozialen Leistungen kommt, da ein Ersatz der Zivildienstleistenden durch qualifizierte Arbeitskräfte nicht vorgesehen ist und Kommunen und Krankenkassen mit riesigen Kosten belastet würden. Konkrete Auswirkungen wären, dass Krankentransporte, mobile soziale Hilfsdienste in der Betreuung und im hauswirtschaftlichen Bereich, Versorgungstätigkeiten in Heimen oder Fahrdienste wegfallen würden.
Ein soziales Pflichtjahr für alle jungen Menschen einzuführen, lehnen wir nachdrücklich ab, zumal dies auch verfassungsrechtlich sehr problematisch wäre. Sicherlich ist es auch weiterhin sinnvoll, Formen des freiwilligen sozialen Engagements von jungen Menschen zu unterstützen und die Bereitschaft hierzu zu fördern. Aber ein Zwangsdienst ist nicht akzeptabel.
Wir fordern die Bundesregierung erneut auf, endlich ein Gesamtkonzept vorzulegen, auf welche Weise die bislang von Zivildienstleistenden übernommenen Aufgaben kompensiert werden können, welche Kosten die Betroffenen in Zukunft selbst übernehmen müssen und welche Kosten auf die Kommunen zukommen. Nur so kann eine Planungsgrundlage für die Dienststellen, für die Betroffenen sowie für Städte und Gemeinden, die ihre Dienste neu organisieren müssen, geschaffen werden.
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