Carstensen/Heinen/Sommer: EU-Dirigismus bei der Lebensmittelwerbung hilft dem Verbraucher nicht
Berlin (ots)
Zur heutigen Anhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Peter Harry Carstensen MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestags-fraktion, Ursula Heinen MdB, sowie die zuständige Berichterstatterin der EVP-Fraktion des Europäischen Parlamentes, Dr. Renate Sommer MdEP:
Der umstrittene Verordnungsentwurf plant eine äußerst strenge Einschränkung der erlaubten Werbeaussagen zu Lebensmitteln bzw. der Verpackungsaufdrucke, soweit sie sich auf Angaben zum Nährwert oder zur Förderung der Gesundheit beziehen dies alles mit der Begründung einer besseren Verbraucherinformation. Weitgehende Einigkeit bestand zwischen den Vertretern von Verbraucherverbänden, der Hersteller, des Handels, der Werbeindustrie sowie der politischen Seite, dass der derzeitige Flickenteppich des europäischen Lebensmittelkennzeichnungsrechts dringend einer Harmonisierung bedürfe.
Ebenso ist es natürlich wichtig, den Verbraucherinteressen nach Schutz und Information Rechnung zu tragen. Andererseits kann es aber auch nicht angehen, dass künftig Lebensmittel in gute oder schlechte unterschieden werden. Eingefordert werden muss daher nach aller Abwägung eine gewisse Eigenverantwortung des Verbrauchers: Man kann schließlich nicht das ganze tägliche Leben per Gesetz derart reglementieren, dass der Verbraucher am Ende entmündigt ist. Da offenbar das Basiswissen der europäischen Bevölkerung über eine gesunde Ernährung mangelhaft ist, fordern wir die zuständige Ministerin Künast auf, eine nationale Bildungs- und Informationskampagne hierzu aufzulegen.
Die von der Europäischen Kommission angestrebte Harmonisierung der Lebensmittelkennzeichnung darf ferner nur nach rein wissenschaftlichen Kriterien durch die Europäische Lebensmittelbehörde, nicht aber nach subjektiven Maßstäben erfolgen, weshalb der Entwurf dringend präzisiert werden muss. Insbesondere wird vielfach eine Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission kritisiert, da die EU zwar eine Harmonisierung des Binnenmarktes regeln dürfe, nicht aber den Gesundheitsschutz. Vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips erscheint auch die gewählte Regelungsform als Verordnung statt einer Richtlinie unverhältnismäßig. Ebenso erscheinen viele Regelungen im Detail zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Damit wird die Verordnung kontraproduktiv und innovationsfeindlich wirken.
Dass dieses Thema von immensem Interesse für die deutsche Ernährungsindustrie sowie die nachgelagerten Bereiche, wie Lebensmitteleinzelhandel und Werbeindustrie ist, unterstreicht die Tatsache, dass in den kommenden Wochen weitere Anhörungen im Bundestag stattfinden werden, und zwar vor dem Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union und dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.
Bemerkenswert ist allerdings: Ministerin Künast vertritt bisher offenkundig keine konkrete Meinung zu dem Verordnungsentwurf. Eine deutsche Position im zuständigen Ministerrat ist bis dato jedenfalls nicht erkennbar. Ein Streit zwischen bundesdeutschem Wirtschaftsministerium und der Verbraucherschutzministerin erscheint vorprogrammiert.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell