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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Carstensen/Heinen/Sommer: EU-Dirigismus bei der Lebensmittelwerbung hilft dem Verbraucher nicht

Berlin (ots)

Zur heutigen Anhörung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission
über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft, Peter Harry Carstensen MdB, und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestags-fraktion, Ursula
Heinen MdB, sowie die zuständige Berichterstatterin der EVP-Fraktion
des Europäischen Parlamentes, Dr. Renate Sommer MdEP:
Der umstrittene Verordnungsentwurf plant eine äußerst strenge
Einschränkung der erlaubten Werbeaussagen zu Lebensmitteln bzw. der
Verpackungsaufdrucke, soweit sie sich auf Angaben zum Nährwert oder
zur Förderung der Gesundheit beziehen – dies alles mit der Begründung
einer besseren Verbraucherinformation. Weitgehende Einigkeit bestand
zwischen den Vertretern von Verbraucherverbänden, der Hersteller, des
Handels, der Werbeindustrie sowie der politischen Seite, dass der
derzeitige Flickenteppich des europäischen
Lebensmittelkennzeichnungsrechts dringend einer Harmonisierung
bedürfe.
Ebenso ist es natürlich wichtig, den Verbraucherinteressen nach
Schutz und Information Rechnung zu tragen. Andererseits kann es aber
auch nicht angehen, dass künftig Lebensmittel in gute oder schlechte
unterschieden werden. Eingefordert werden muss daher nach aller
Abwägung eine gewisse Eigenverantwortung des Verbrauchers: Man kann
schließlich nicht das ganze tägliche Leben per Gesetz derart
reglementieren, dass der Verbraucher am Ende entmündigt ist. Da
offenbar das Basiswissen der europäischen Bevölkerung über eine
gesunde Ernährung mangelhaft ist, fordern wir die zuständige
Ministerin Künast auf, eine nationale Bildungs- und
Informationskampagne hierzu aufzulegen.
Die von der Europäischen Kommission angestrebte Harmonisierung der
Lebensmittelkennzeichnung darf ferner nur nach rein
wissenschaftlichen Kriterien durch die Europäische
Lebensmittelbehörde, nicht aber nach subjektiven Maßstäben erfolgen,
weshalb der Entwurf dringend präzisiert werden muss. Insbesondere
wird vielfach eine Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission
kritisiert, da die EU zwar eine Harmonisierung des Binnenmarktes
regeln dürfe, nicht aber den Gesundheitsschutz. Vor dem Hintergrund
des Subsidiaritätsprinzips erscheint auch die gewählte Regelungsform
als Verordnung statt einer Richtlinie unverhältnismäßig. Ebenso
erscheinen viele Regelungen im Detail zu unbestimmt und
unverhältnismäßig. Damit wird die Verordnung kontraproduktiv und
innovationsfeindlich wirken.
Dass dieses Thema von immensem Interesse für die deutsche
Ernährungsindustrie sowie die nachgelagerten Bereiche, wie
Lebensmitteleinzelhandel und Werbeindustrie ist, unterstreicht die
Tatsache, dass in den kommenden Wochen weitere Anhörungen im
Bundestag stattfinden werden, und zwar vor dem Ausschuss für
Angelegenheiten der Europäischen Union und dem Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.
Bemerkenswert ist allerdings: Ministerin Künast vertritt bisher
offenkundig keine konkrete Meinung zu dem Verordnungsentwurf. Eine
deutsche Position im zuständigen Ministerrat ist bis dato jedenfalls
nicht erkennbar. Ein Streit zwischen bundesdeutschem
Wirtschaftsministerium und der Verbraucherschutzministerin erscheint
vorprogrammiert.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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