Bosbach/Röttgen/Koschyk: Union legt Kronzeugenregelung vor
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung zur Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität erklären der Stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, der rechtspolitische Sprecher, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Wer Terrorismus und Organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen will, kommt ohne eine Kronzeugenregelung nicht aus. Konspirative Strukturen, wie sie für diese Bereiche der Schwerkriminalität typisch sind, können nur aufgebrochen und beseitigt werden, wenn die Mitarbeit aussagewilliger Personen aus diesen Organisationen honoriert wird. Kronzeugen liefern wertvolle Informationen zur Verhinderung und Aufklärung schwerster Verbrechen. Hierfür erwarten sie transparente und rechtssichere Zusagen über eine mildere Bestrafung. Der Rechtsstaat muss diesen Preis zahlen, um den Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität gewinnen zu können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der folgende Eckpunkte enthält:
- Wiedereinführung des Kronzeugengesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (ermöglicht ein Absehen von Verfolgung sowie ein Absehen von oder Mildern der Strafe)
- Bereichspezifische Kronzeugenregelungen für einzelne Strafvorschriften wie bspw. Bandendiebstahl, Erpressung etc, deren Begehung für die Organisierte Kriminalität typisch sind (ermöglicht Absehen von und/oder Mildern der Strafe)
- Wiederaufnahmeverfahren gegen Kronzeugen, die Vergünstigungen durch Falschaussagen erschlichen haben (ermöglicht Bestrafung wie sie ohne Kronzeugenregelung erfolgt wäre).
Die Union war es, die das Erfolgsmodell Kronzeugenregelung 1989 für den Kampf gegen den Terrorismus eingeführt hat. Rot-Grün hat die Verlängerung des bewährten Gesetzes 1999 verweigert und in der 14. Wahlperiode auch die Schaffung einer von der Union vorgeschlagenen Alternative abgelehnt. Dieser Fehler muss korrigiert werden.
Schließlich geht es hier nicht nur um das bessere politische Konzept, sondern um eine Forderung, die die Praxis seit Jahren nahezu einhellig erhebt. Zuletzt hat der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Breidling in seinem Vorwort zur Urteilsverkündung im Al Tawhid-Terroristenprozess erklärt: Eine Kronzeugenregelung ist zur Bekämpfung des organisierten Terrorismus unverzichtbar. Die fehlende Möglichkeit der gesetzlich abgesicherten Zusage einer Vergünstigung erschwert, ja behindert die Aufklärung begangener und die Verhinderung weiterer terroristischer Straftaten.
(Gesetzentwurf der Unionsfraktion unter www.cducsu.de.)
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