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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Lastenausgleich hinterlässt viele ungelöste Probleme

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des 34. Gesetzes zur
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (TOP 11) im Deutschen Bundestag
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Vertriebene und
Flüchtlinge“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur Änderung des
Lastenausgleichsgesetzes durchbricht die rot-grüne Bundesregierung
den über Jahrzehnte gepflegten parteiübergreifenden Konsens in Fragen
des Kriegsfolgenrechts und stellt die einzigartige Erfolgsgeschichte
dieser großen Gesetzeswerke in Frage.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Lastenausgleichsgesetzes ist in jeder Beziehung unzureichend und
daher abzulehnen.
Er ist schon deshalb unzureichend, weil er kein Gesamtkonzept für
eine umfassende Schlussgesetzgebung für die Kriegsfolgenbeseitigung
erkennen lässt. Allein die Auflösung des Ausgleichsfonds und des
zugehörigen Kontrollgremiums sowie der Interessenvertreter des
Ausgleichsfonds ist zu wenig. So bleiben viele mit dem
Kriegsfolgenrecht verbundene offene Fragen unbeantwortet und damit
letztendlich ungelöst.
Nicht umsonst hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
in seiner Beschlussfassung vom 12. Juni 2002 die Bundesregierung
aufgefordert, eine kritische Bestandsaufnahme des Kriegsfolgenrechts
in die Wege zu leiten und auf deren Grundlage eine umfassende
Schlussgesetzgebung vorzubereiten.
Zu den noch offenen Fragen im Kriegsfolgenrecht zählen unter
anderem die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter und die durch
Lücken im Vertriebenenzuwendungsgesetz betroffenen Menschen in den
fünf neuen Bundesländern.
Steht das Lastenausgleichsgesetz für eine beispiellose
jahrzehntelange Erfolgsgeschichte, wodurch Millionen von Menschen
nach dem Krieg, nach Flucht und Vertreibung, ein Neuanfang ermöglicht
wurde, so hat sich das Lastenausgleichsgesetz in den letzten Jahren
in erster Linie zu einer Einnahmequelle entwickelt. Durch die
zurückzuerstattenden Mittel der Hauptentschädigung und durch
rücklaufende Mittel aus den nach dem Lastenausgleichsgesetz
ausgereichten Darlehen könnte ein Beitrag dazu geleistet werden, die
angesprochenen offenen Fragen und sozialen Härten einer Lösung
zuzuführen.
Rot-Grün verweigert sich mit der heutigen Entscheidung einer
solchen gerechten Lösung der offenen Fragen und nimmt dabei auch auf
die Länderinteressen keine Rücksicht. So hat der Bundesrat sich
dagegen ausgesprochen, die Frage des Lastenausgleichsgesetzes
isoliert zu behandeln und stattdessen die Zusammenlegung mehrer
Opferstiftungen zu einer eingefordert, um im Rahmen einer umfassenden
Schlussgesetzgebung zum Kriegsfolgenrecht offene Fragen zu lösen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt sich dem Vorschlag des
Bundesrates an, verweist auf die Zustimmungspflicht dieses Gesetzes
durch den Bundesrat und fordert die Bundesregierung auf, statt einer
isolierten Behandlung des Lastenausgleichsgesetzes eine umfassende
Schlussgesetzgebung zum Kriegsfolgenrecht vorzulegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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