Marschewski: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Lastenausgleich hinterlässt viele ungelöste Probleme
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung des 34. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (TOP 11) im Deutschen Bundestag erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes durchbricht die rot-grüne Bundesregierung den über Jahrzehnte gepflegten parteiübergreifenden Konsens in Fragen des Kriegsfolgenrechts und stellt die einzigartige Erfolgsgeschichte dieser großen Gesetzeswerke in Frage.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ist in jeder Beziehung unzureichend und daher abzulehnen.
Er ist schon deshalb unzureichend, weil er kein Gesamtkonzept für eine umfassende Schlussgesetzgebung für die Kriegsfolgenbeseitigung erkennen lässt. Allein die Auflösung des Ausgleichsfonds und des zugehörigen Kontrollgremiums sowie der Interessenvertreter des Ausgleichsfonds ist zu wenig. So bleiben viele mit dem Kriegsfolgenrecht verbundene offene Fragen unbeantwortet und damit letztendlich ungelöst.
Nicht umsonst hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Beschlussfassung vom 12. Juni 2002 die Bundesregierung aufgefordert, eine kritische Bestandsaufnahme des Kriegsfolgenrechts in die Wege zu leiten und auf deren Grundlage eine umfassende Schlussgesetzgebung vorzubereiten.
Zu den noch offenen Fragen im Kriegsfolgenrecht zählen unter anderem die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter und die durch Lücken im Vertriebenenzuwendungsgesetz betroffenen Menschen in den fünf neuen Bundesländern.
Steht das Lastenausgleichsgesetz für eine beispiellose jahrzehntelange Erfolgsgeschichte, wodurch Millionen von Menschen nach dem Krieg, nach Flucht und Vertreibung, ein Neuanfang ermöglicht wurde, so hat sich das Lastenausgleichsgesetz in den letzten Jahren in erster Linie zu einer Einnahmequelle entwickelt. Durch die zurückzuerstattenden Mittel der Hauptentschädigung und durch rücklaufende Mittel aus den nach dem Lastenausgleichsgesetz ausgereichten Darlehen könnte ein Beitrag dazu geleistet werden, die angesprochenen offenen Fragen und sozialen Härten einer Lösung zuzuführen.
Rot-Grün verweigert sich mit der heutigen Entscheidung einer solchen gerechten Lösung der offenen Fragen und nimmt dabei auch auf die Länderinteressen keine Rücksicht. So hat der Bundesrat sich dagegen ausgesprochen, die Frage des Lastenausgleichsgesetzes isoliert zu behandeln und stattdessen die Zusammenlegung mehrer Opferstiftungen zu einer eingefordert, um im Rahmen einer umfassenden Schlussgesetzgebung zum Kriegsfolgenrecht offene Fragen zu lösen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt sich dem Vorschlag des Bundesrates an, verweist auf die Zustimmungspflicht dieses Gesetzes durch den Bundesrat und fordert die Bundesregierung auf, statt einer isolierten Behandlung des Lastenausgleichsgesetzes eine umfassende Schlussgesetzgebung zum Kriegsfolgenrecht vorzulegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell