Meister: Auf den richtigen Maßnahmen-Mix kommt es an
Berlin (ots)
Anlässlich der Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Schattenwirtschaft ist ein stark wachsender Wirtschaftszweig. 1998 soll der geschätzte Umsatz noch 280 Mrd. Euro betragen haben, 2003 soll er schon auf 370 Mrd. angewachsen sein. Das ist eine Steigerung von 32 % in sechs Jahren. Die schattenwirtschaftlich erarbeitete Wertschöpfung erreichte damit im Jahr 2003 etwa 16 % des BIP. Durch die Schattenwirtschaft gehen Steuern und Sozialabgaben in enormer Höhe verloren. Die Volkswirtschaft wird in unverantwortbarer Weise geschädigt. Gleich-wohl ist Schwarzarbeit nach aktuellen Umfragen ein Kavaliersdelikt. Fast jeder Zweite in Deutschland kann sich vorstellen, selbst mal schwarz zu arbeiten, wenn sich eine Gelegenheit ergäbe.
Wachstum und Auswirkungen der Schattenwirtschaft machen deutlich, dass sie eingedämmt werden muss. Das Übel wird wegen der zahlreichen Ursachen nicht nur mit einer Maßnahme wie z.B. der Senkung der Steuer- und Abgabenlast - beseitigt werden können. Legale Minijobs waren unter Steuer- und Abgabengesichtspunkten so günstig wie noch nie. Auch der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen. So fallen beispielsweise für eine Reinigungskraft im privaten Haushalt 12 % Steuern und Sozialabgaben an, die im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens abgeführt werden können. Außerdem gewährt das Finanzamt eine Ermäßigung der Einkommensteuer.
Ebenso wenig werden die vom Bundesfinanzministerium erwogenen Maßnahmen die Schattenwirtschaft nachhaltig eindämmen können. Diese Maßnahmen setzen in unverhältnismäßiger Weise auf Repression und werfen zudem eine Reihe von Fragen auf. Fraglich ist z.B., ob der Gesetzentwurf geeignet ist, das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu verändern, ob der Einstieg in den Aufbau einer Bundes-Strafverfolgungsbehörde mit einer unüberschaubaren Vermischung von Bundes- und Landeskompetenzen sinnvoll und zulässig ist, ob die engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen für das Betreten von Räumen und das Feststellen persönlicher Angaben vorliegen und ob nicht die Pflicht zur Rechnungsausstellung zu einer neuen, unnötigen Bürokratiewelle führt.
Die Eindämmung der Schattenwirtschaft wird nur bei einem richtigen Mix an präventiven und repressiven Maßnahmen gelingen. Dieser Mix ist von der Bundesregierung bislang nicht gefunden worden.
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