Bosbach/Röttgen/Koschyk: Defizite bei DNA-Analyse
Berlin (ots)
Zu den Behauptungen von Sprechern der Koalition in der 1. Beratung des Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur erweiterten Nutzung der DNA-Analyse zur wirksamen Verbrechensbekämpfung erklären der Stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, der rechtspolische Sprecher, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Behauptungen von Rednern der Koalition, die Möglichkeiten zur DNA-Analyse sei bereits hinreichend geregelt, treffen nicht zu:
Die Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren ist nach § 81 g StPO grundsätzlich nur aus Anlass einer Straftat von erheblicher Bedeutung möglich. Auch die demnächst in Kraft tretenden Änderungen im Sexualstrafrecht werden insofern nur zu einer Ausweitung auf die Sexualstraftaten aus dem 13. Abschnitt des StGB, also nicht auf alle sexualbezogenen Straftaten führen. In allen anderen Deliktbereichen, also auch etwa bei Banden- , Drogen und Organisierter Kriminalität bleibt es bei den bisherigen Hürden.
Diese Beschränkung ist zu eng. Vielmehr erscheint es sinnvoll, die Regelungen zum genetischen Fingerabdruck den Regelungen für den klassischen Fingerabdruck anzunähern.
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