Götz: Vereinfachung des Baugesetzbuchs darf kein Lippenbekenntnis bleiben
Berlin (ots)
Zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU- Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG Bau) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Trotz vieler positiver Neuaufnahmen wie dem Baurecht auf Zeit stehen im Gesetzesentwurf unserem Ziel der Deregulierung, Verfahrensbeschleunigung und des Bürokratieabbaus noch einige Punkte deutlich entgegen:
§35 Abs. 6 BauGB hat sich in kleinen Kommunen als einfaches und vorsorgend gesetztes Instrument hervorragend bewährt. Für ein Streichen besteht kein Anlass.
Eine Verschlankung des Gesetzes macht an ganz anderen Stellen Sinn: Nach dem Grundsatz der Genehmigung aus einer Hand könnten z.B. die Baugenehmigung und die Sanierungsgenehmigung zusammengefasst werden. Fraglich ist weiterhin, ob im Sanierungsgebiet wirklich alle im Gesetz genannten Maßnahmen genehmigungspflichtig sind. Auch hier gibt es Potentiale für Deregulierung. So ist die Teilungsnehmigung für Grundstücksteilungen in Frage zu stellen.
Bei einer Umweltprüfung müsste laut Entwurf in Zukunft die Gemeinde auch untersuchen, was mit einer Wiese, auf der ein Baugebiet entstehen soll, passiert, selbst wenn das geplante Baugebiet letztlich gar nicht ausgewiesen wird. Solch unnötigen Planungsaufwand für Biotope müssen wir den Kommunen nicht aufbürden! Mit der Gesetztesnovellierung soll ein normales Förderprogramm im Gesetztestext verankert werden. Wir unterstützen ein modernes Städtebaurecht, ob deshalb jedoch ein dem Wandel unterworfenes Programm wie die Soziale Stadt in Gesetzesform zementiert werden muss und damit keineswegs zur Straffung des Gesetzes beiträgt, ist zumindest zu hinterfragen.
Grundsätzlich hat die Novellierung des BauGB zwar die richte Richtung eingeschlagen, doch wird sich die CDU/CSU in den Ausschussberatungen deutlich für weitere Vereinfachungen einsetzen, um Prüfungen zu verhindern, die über das geforderte EU-Maß hinausgehen und damit die Kommunen unnötig finanziell belasten!
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