Marschewski/Fromme: Rücknahme der Kürzungen bei Integrationsmaßnahmen gefordert
Berlin (ots)
Zum Antrag der Unionsfraktion Keine Kürzungen von Integrationsmaßnahmen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB, und der Aussiedlerbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Aufgrund der restriktiven Erlasse des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind zahlreiche bewährte und bislang sehr erfolgreiche Sprachfördermaßnahmen für jugendliche Spätaussiedler beendet oder empfindlich gekürzt worden. Die unterschiedlichen Auffassungen zum Thema Integration von Aussiedlern sind auch in dieser Debatte wieder deutlich geworden. Während Rot-Grün an den erheblichen Kürzungen im Bereich der Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler und vor allem bei den Sprachkursmaßnahmen für junge Spätaussiedler festhält, fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Richtlinien aus dem Jahr 1998, wie sie bis zum Jahr 2002 gegolten haben, wieder in Kraft zu setzen und in unverändertem Kostenrahmen fortzuführen.
Die zurückgehenden Einreisezahlen sollten dafür genutzt werden, die aussiedlerspezifischen Sprachkurse zu verbessern und zu intensivieren. Stattdessen meint die Bundesregierung, Aussiedler mit anderen Zuwanderern gleichsetzen und durch geringere Mittelzuweisungen benachteiligen zu können.
Die CDU/CSU erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass bis weit in die 90er Jahre ein großes Einvernehmen in der Aussiedlerpolitik bestand. Alle Parteien waren sich des Kriegsfolgenschicksals der Aussiedler bewusst und haben ihre Politik daran ausgerichtet. Während wir daran festhalten, hat sich die rot-grüne Koalition von diesem Konsens verabschiedet und erschwert durch ihre einseitige Bevorzugung anderer Gruppen nachhaltig die Bemühungen um Integration. Die dann vor Ort auftretenden Probleme werden wieder gegen die Aussiedler verwendet. Dieser Teufelskreis muss beendet werden.
Ein rechtlicher Aspekt darf nicht außen vor bleiben: nach dem Grundgesetz ist der Bund verpflichtet, die Kriegsfolgelasten zu regeln. Dazu gehört die Förderung von Aussiedlern. Die Förderung von Migration greift dagegen in die Kompetenz der Länder ein. Schon deshalb werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Fördertöpfe getrennt und der Garantiefonds des Bundes erhalten bleiben.
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