Wöhrl/Grill: Rot-Grün muss Kostenentwicklung der Erneuerbaren Energien begrenzen
Berlin (ots)
Zu der der aktuellen Diskussion um die Strompreiserhöhungen und anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Umfang und Auswirkungen der aktuellen und künftigen EEG-Härtefallregelung für den Wirtschaftsstandort Deutschland durch die Bundesregierung erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB, und der Energieexperte, Kurt-Dieter Grill MdB:
Die von der Bundesregierung vorgesehene, notwendige Novellierung der Härtefallregelung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für besonders stromintensive Unternehmen reicht alleine nicht aus. Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht insgesamt dringend eine Begrenzung der Kostenentwicklung bei der Förderung Erneuerbarer Energien.
Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzesentwurf für die EEG- Novelle keine Gesamtbegrenzung der Kostenentwicklung vor. Dies gefährdet Arbeitsplätze insbesondere in mittelständischen Unternehmen, die die Bedingungen der EEG-Härte-fallregelung knapp verfehlen und damit nicht entlastet werden. So können die jährlichen Stromkosten bei einzelnen Unternehmen infolge des EEG künftig um bis zu 4.000 ansteigen. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen würde hierdurch erheblich eingeschränkt. In erheblichem Maße betroffen wären jedoch auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, wie etwa Krankenhäuser oder Hallenbäder.
Die Bundesregierung muss hier schnellstens eine tragfähige Lösung finden, die sowohl den Stromverbrauchern als auch den Erneuerbaren Energien in Deutschland Rechnung trägt.
Die vorgesehene EEG-Härtefallregelung entspricht dem kurzfristig notwendigen Behandeln von Symptomen, nicht jedoch einer langfristig nachhaltigen Ursachenbehebung im Interesse des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
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