Austermann: Von zweierlei Maß kann keine Rede sein
Berlin (ots)
Zum Vorwurf des Unternehmensberaters Roland Berger, die Union messe bei den Beraterverträgen der Bundesagentur für Arbeit mit zweierlei Maß, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Von zweierlei Maß beim Vorgehen der Union kann überhaupt nicht die Rede sein: Wenn die Unions-Mitglieder im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach Beraterverträgen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. der Bundesregierung gefragt haben, haben sich diese Fragen zunächst auf alle in Frage kommenden Beraterverträge bezogen, nicht nur auf Verträge mit Roland Berger. Wenn sich dann allerdings aus den Antworten der Bundesregierung bzw. der BA ergab, dass einzelne Beraterverträge mit der Fa. Roland Berger beispielsweise vor dem Hintergrund des Vergaberechts problematisch sind, haben wir uns selbstverständlich mit diesen Vorgängen näher befasst. Das betraf übrigens nicht nur Verträge mit Roland Berger, sondern z.B. ebenso Verträge mit der Berliner Firma WMP. Allerdings: Auch Herr Berger steht nicht außerhalb des geltenden Rechts und schon gar nicht darüber!
Grundsätzlich gilt für die öffentliche Verwaltung, dazu gehört auch die BA, dass sie allein schon aufgrund der Haushaltsprinzipien Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Daueraufgaben in der Regel mit eigenem Personal durchzuführen hat; auch auf die Vorschriften des § 17 Abs. 2 und Abs. 5 BHO sowie deren Kommentierung weise ich hin. Dr. Jobst Fiedler, ein Partner von Roland Berger, hat gestern Abend in der Sendung Maischberger auf n-tv bestätigt, dass sich die Beratungsaufgaben (mindestens) noch bis zum Jahr 2008 hinziehen werden. Demnach handelt es sich ohne Zweifel um Daueraufgaben, die nach den eben zitierten Grundsätzen und Normen in der Regel vom eigenen Personal der öffentlichen Verwaltung durchzuführen sind. Allerdings sind Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich; auch die Union erkennt an, dass es Fälle gibt, in denen solche Ausnahmen sinnvoll und notwendig sind. Ob eine solche Ausnahme aber im Einzelfall tatsächlich sinnvoll und notwendig ist, kann nur beurteilt werden, wenn der Gegenstand der Tätigkeit eines Externen, also beispielsweise eines Beraters, klar und nachvollziehbar beschrieben ist. Nur dann kann z.B. beurteilt werden, ob diese Aufgabe vom eigenen Personal, der Bundesagentur (bzw. der Bundesregierung) hätte wahrgenommen werden können oder nicht.
Wenn sich die Bundesregierung bzw. die BA um das Vergaberecht herumdrücken, also auch bei Verträgen, deren Finanzvolumen 200.000 übersteigt, auf eine Ausschreibung verzichten, die naturgemäß eine überprüfbare Beschreibung der geforderten Beratungsleistung enthalten müsste, schafft sie durch dieses Vorgehen selbst den dann nahe liegenden Verdacht, dass es mit der haushaltsrechtlichen erforderlichen Notwendigkeit dieser Maßnahme nicht weit her ist. Hier ist der Eindruck entstanden und er ist bisher nicht widerlegt, dass mehrfach Millionenbeträge für Beratungsleistungen zweifelhaften Inhaltes mit einer Leichthändigkeit ausgegeben worden sind, die weder einem Minister noch einem Behördenchef zustehen. Darüber hinaus hat aber die Beschäftigung mit den Verträgen, die schon unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten als zweifelhaft anzusehen sind, zu dem Eindruck geführt, dass die Firmen Roland Berger, T-Systems und das Prosoz-Institut-Herten (GmbH) eine Art Beratungs-Karussell mit dem Ziel der Installierung eines Monopols sowohl mit Blick auf die Beratung als auch auf die Installation von IT-Systemen im Bereich der Arbeits- und Sozialverwaltung betreiben. (Ähnliches spielt sich auch im Bereich Bundeswehrverwaltung und gebb ab.) Derartige Monopole liegen weder im Interesse des Bürgers noch im Interesse der öffentlichen Hände.
Die Haltlosigkeit der Vorwürfe von Herrn Berger bestärkt den Verdacht, dass der eben geschilderte Eindruck durchaus zutreffend ist.
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