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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Betriebliche Altersversorgung stärken!

Berlin (ots)

Zu den vorgesehenen Veränderungen der
Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen des
Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Alterseinkünftegesetz
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Michael Meister MdB:
Der Gesetzentwurf ist in vielen Details noch unausgegoren, wie
vieles andere, was die Bundesregierung vorlegt. Die betriebliche
Altersversorgung, die künftig eigentlich gestärkt werden sollte, wird
durch den Gesetzentwurf zum Teil massiv geschwächt.
Zwar soll es künftig unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten für
den Arbeitnehmer keine Rolle mehr spielen, ob Beiträge für eine
Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung
aufgewendet werden, da für alle drei Durchführungswege die gleichen
steuerrechtlichen Instrumentarien genutzt werden können. Mit dieser
Gleichstellung soll allerdings auch die bisherige Regelung des § 40b
EStG (Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeit von Beiträgen für
Direktversicherungen und Pensionskassen) entfallen. Arbeitnehmern,
die ab dem 1.1.2005 im Rahmen der 2. Säule vorsorgen wollen, steht
damit insgesamt gesehen ein deutlich reduzierter Förderrahmen zur
Verfügung: Statt derzeit max. 5.274 Euro (Kombination von §§ 3 Nr.
63, 10a und 40b EStG) beträgt der maximal steuerlich geförderte
Höchstbetrag in der betrieblichen Altersversorgung dann nur noch
3.522 Euro.
Im Vergleich zu heute ergibt sich damit zumindest für alle, die
nach dem 1.1.2005 in die betriebliche Altersversorgung einsteigen
wollen, eine erhebliche Schlechterstellung: Der steuerliche
Förderrahmen ist um 1.752 Euro, also um gut 33 Prozent reduziert.
Damit ist die Frage berechtigt, wie sich hier der Fortschritt
definiert. Es ist vielmehr ein Rückschritt gegeben, der zusätzlich
noch mit einer Einschränkung der zur Verfügung stehenden
Auszahlungsmöglichkeiten kombiniert werden soll. Altersversorgung (ob
betrieblich oder privat) im Sinne der Bundesregierung heißt
gleichzeitig auch: weitestgehender Verzicht auf
Kapitalisierungsmöglichkeiten im Alter.
Vor diesem Hintergrund lautet meine Mindestforderung: Eine
Streichung des heutigen § 40b EStG ist zu kompensieren, um der
betrieblichen Altersversorgung nicht nachhaltig zu schaden. So wurde
zum Beispiel vorgeschlagen, die Förderhöchstgrenzen der verbleibenden
Förderinstrumentarien anzuheben; konkret: Im Rahmen des § 3 Nr. 63
EStG könnte vorgesehen werden, dass z. B. statt bisher 4 künftig 8
Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
aufgewendet werden können. Hierüber ist zu beraten.
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat dem
Bundesgesetzgeber aufgetragen, die Besteuerung von
Renten/Alterseinkünften mit Wirkung vom 1. Januar 2005 neu zu regeln.
Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt
(Bundestagsdrucksache 15/2150), der einen Übergang zur nachgelagerten
Besteuerung vorsieht, d.h. Altersvorsorgeaufwendungen für Leibrenten
sollen in der Erwerbsphase in zunehmendem Maße steuerfrei sein,
Alterseinkünfte von Rentnern dagegen in zunehmendem Maße
steuerpflichtig werden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in
den parlamentarischen Beratungen im Bundestag. Am 28. Januar 2004
findet dort eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss statt. Die
Beratungen im Bundestag sollen im März 2004 abgeschlossen werden.
Anschließend geht der Gesetzentwurf in den Bundesrat, der ihm
zustimmen muss.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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